Werfen Sie einen Blick in unsere Verkaufsliste der US Corporations werden Sie sehen, dass viele der Unternehmensnamen einen Zusatz wie Inc. oder Corp. haben. Dieser weist, wie der Name schon sagt, auf die Rechtsform des Unternehmens hin. Dabei sind Sie auf die genannten Zusätze jedoch keineswegs beschränkt.

Mindestens 32 Bundesstaaten in den USA erlauben beispielsweise auch, dass der Firmenname einen ausländischen Rechtsformzusatz erhält. Erfahren Sie, welche Zusätze für Rechtsformen nach dem US-Gesellschaftsrecht möglich sind und was Sie für Ihr Unternehmen hierbei im Blick behalten sollten.

Was genau ist ein Rechtsformzusatz?

Bei der Gründung eines Unternehmens kommt es, egal ob es sich um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft in Deutschland oder in den USA handelt, nicht nur auf den Namen an. Auch ein Rechtsformzusatz muss gewählt werden. Dieser Endung am Firmennamen soll im Geschäftsverkehr die Erkennung der Rechtsform einfach machen.

Typische Zusätze für eine Rechtsform in Deutschland

Welcher Rechtsformzusatz möglich ist, kommt also auf die Gesellschaftsformen an. In Deutschland ist bei einem Einzelunternehmen beispielsweise der Zusatz “e.U.” für eingetragenes Unternehmen zu finden. Eine Kommanditgesellschaft erhält den Zusatz “KG” und handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, weist der Zusatz “GmbH” hierauf hin.

Rechtsformzusätze für US-amerikanische Unternehmen

Derartige Hinweise auf die Rechtsformen sind auch in den USA zu finden. So deuten Bezeichnungen wie Limited Liability Company, Corporation oder, Company oder Incorporated oder entsprechende Abkürzungen wie LLC, Corp oder Inc auf die jeweilige Rechtsform des Unternehmens hin. Die Vorgaben hierzu können in unterschiedlichen US-Bundesstaaten verschieden sein.

Zusätze wie GmbH & Co. KG ebenfalls möglich

Viele US-Bundesstaaten bieten hinsichtlich des Zusatzes zur Rechtsform die Möglichkeit, auch Bezeichnungen zu verwenden, die im Gesellschaftsrecht anderer Länder als Firmenzusätze anerkannt sind. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Bezeichnungen:

  • Association (Verband)
  • Foundation (Stiftung)
  • Fund (Fonds)
  • Society (Gesellschaft)
  • Sociedad Anónima bzw. S. A. (typischer Firmenzusatz in lateinamerikanischen Ländern, Spanien und Portugal)
  • Societe Anonyme (typische in Frankreich)
  • AG (Zusatz für die deutsche Aktiengesellschaft)

Ausländischer Rechtsformzusatz für Ihre US Corporation

In den zahlreichen US-Bundesstaaten, in denen ein ausländischer Rechtsformzusatz erlaubt ist, können Sie also ganz legal die Rechtsform mit einem deutschsprachigen Zusatz ausdrücken. Ihre bei uns erworbene Corporation, beispielsweise mit einem Namen wie “Great Plains Pacific Inc”, können Sie somit vollkommen legal in einen anderen Namen umwandeln. So können Sie zum Beispiel die “Hamburger Motorenwerke AG” oder die Schweizer Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft” daraus machen. Entscheidend ist lediglich, dass der Firmenzusatz zur entsprechenden Gesellschaftsform passt.

Vorteile der US Corporation und der deutschen Bezeichnung nutzen

Ihre US-Corporation mit dem von Ihnen gewählten Namen und Rechtsformzusatz können Sie zudem in das lokale Handelsregister (beispielsweise in Deutschland) über eine Niederlassung eintragen lassen. Damit haben Sie alle Vorteile einer US Corporation, sind aber zugleich mit deutschem Namen am deutschen Markt präsent.

Dabei gehören zu den Vorteilen nicht nur geringe Stammmkapitalanforderungen, sondern auch die Tatsache, dass Niederlassungen von ausländischen Unternehmen nicht ins Transparenzregister eingetragen werden müssen. Die Besitzer der Gesellschaft können somit trotz der Eintragung ins Handelsregister anonym bleiben.

Wollen Sie wissen, wie Sie noch von einer Bestandsgesellschaft profitieren können? Dann lesen Sie unbedingt auch unseren Beitrag zu den Vorteilen von Vorratsgesellschaften.

 

 

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