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Home Hintergrund US-Sitzstaaten

Im Vergleich zu Deutschland und anderen europäischen Ländern bieten viele US-Staaten überhaupt keine Vorteile zur Gründung einer geschäftlichen Existenz oder für einen Neustart. Unternehmen, die in solchen Staaten ansässig sind, wie Ford, Chrysler und General Motors im wenig geschaftsfördernden US-Bundesstaat Michigan, sind natürlich an die Gesetze dieses Staates gebunden. Doch selbst Staaten mit günstigen Steuergesetzen können Nachteile haben, z.B. dass sie dem Inhaber keine Anonymität bieten (im steuerfreien Alaska können Ausländer z.B. nicht anonym bleiben). Da Sie die Landeseinkommensteuer mit unserer Hilfe jedoch für nur $500 im Jahr mit einer zusätzlichen Geschäftsadresse in Nevada (Nevada hat keine Landeseinkommensteuer) umgehen können, sind die Steuergesetze für die Wahl des richtigen Staates nicht allein entscheidend.

Bedingungen, die ein Sitzstaat erfüllen muss, ohne wenn und aber

Da es zwischen dem Gesellschaftsrecht und den Steuersätzen der verschiedenen Staaten allerdings erhebliche Unterschiede gibt (deren gesetzliche Modifikationen von unseren Anwälten laufend und sehr kritisch überwacht werden), wurden unsere vorgegründeten Corporations in US-Bundestaaten gegründet, deren Gesetzgebung folgende Bedingungen erfüllt:

1. Eine Einzelperson darf die Corporation führen!

Die meisten US-Staaten schreiben vor, dass eine Corporation von drei Direktoren und drei Funktionsträgern (President, Vice-President und Secretary/Treasurer) geführt wird. Obwohl in der Regel die drei Direktoren gleichzeitig auch President, Vice-President und Secretary/Treasurer sein dürfen, müssen drei Personen in der Corporation tätig sein. Diese Bestimmung bietet für Einzelbesitzer nur Nachteile. Damit Sie Ihre Corporation als alleiniger Aktienbesitzer auch alleine führen können, muss der Staat es einer Einzelperson erlauben, alle Funktionen selbst auszufüllen.

2. Die Anonymität des Eigentümers muss gewährleistet sein!

Dies ist wahrscheinlich die wichtigste Voraussetzung. Die Anonymität des Eigentümers zu wahren ist nicht in allen US-Staaten möglich. Wie in Alaska werden in mehreren Staaten alle Ausländer, die über 25% der Aktienanteile einer Corporation besitzen, staatlich erfasst. Um unseren Klienten die gewünschte Anonymität zu ermöglichen, verkaufen wir deshalb nur U.S. Corporations in den US-Staaten, in denen Aktieninhaber anonym bleiben dürfen und können. Der so genannte ‘Pen Name’ darf hierfür in keinem US-Staat benutzt werden (auch nicht in Delaware).

3. Eine Durchgriffshaftung auf Aktionäre und Direktoren der Corporation muss ausgeschlossen sein!

Um es Ihnen zu ermöglichen, nicht nur allein und anonym, sondern auch ohne persönlichem Risiko und jeglicher persönlichen Haftung Ihre Corporation führen zu können, ist es besonders wichtig, dass in dem von Ihnen gewählten US-Staat keine Durchgriffshaftung für Aktionäre und Direktoren der Corporation besteht. Die dafür notwendigen Dokumente werden von unseren Anwälten juristisch einwandfrei angefertigt und mit den staatlichen Articles of Incorporation registriert.

4. Keine Pflicht zum Nachweis von Stammkapital!

Wie in Europa muss man in manchen US-Staaten ein bestimmtes Stammkapital nachweisen. Da die Zwangseinzahlung von Stammkapital kaum im Sinne unserer Mandanten ist, bieten wir Ihnen nur U.S. Corporations zum Verkauf an, die in Staaten registriert sind, in denen weder die Pflicht zur Einzahlung, noch der Nachweis von Stammkapital erforderlich ist. Somit gelangen Sie nach der Zahlung des Kaufpreises ohne Nachweis über eingezahltes Stammkapital sofort in den Besitz Ihrer Corporation.

5. Keine Pflicht zur jährlichen Bilanzveröffentlichung oder formellen Buchführung!

Wie in den europäischen Ländern schreiben manche US-Staaten die Veröffentlichung der Jahresbilanzen vor. Da dies für unsere Mandanten eine inakzeptable Belastung ist, verkaufen wir nur Corporations, die in US-Bundesstaaten registriert sind, in denen weder eine Veröffentlichung der Jahresbilanz noch eine formelle Buchführung gefordert wird. Letzteres gilt, so lange die Corporation noch keine Umsätze erwirtschaftet. Hierfür gibt es nur eine Ausnahme: Die Public Corporation, also eine börsennotierte Corporation, unterliegt in allen US-Staaten der Bilanzpflicht!

6. Keine geschäftliche Zweckbindung und keinerlei Beschränkung internationaler Bewegungsfreiheit!

In den von uns empfohlenen US-Staaten sind Sie als Präsident oder Repräsentant Ihrer Corporation mit einer notarisierten Generalvollmacht in der Lage, auf der ganzen Welt Niederlassungen oder Tochtergesellschaften zu gründen, Bankkonten zu eröffnen, sich im Handelsregister eintragen zu lassen und im Namen der Corporation Geschäfte zu tätigen – ohne dabei an einen bestimmten Zweck gebunden zu sein. Sie können sich also beliebig mit internationalen Finanzgeschäften oder etwa mit Brot backen befassen.

7. Keine Pflicht der persönlichen Anwesenheit zur Übernahme der Gesellschaft!

Obwohl sich ein Besuch in Amerika immer lohnt, sollte Ihre persönliche Anwesenheit allein zur Übernahme der Corporation vor Ort nicht erforderlich sein. Ein Notartermin ist nicht notwendig. Sie können alles online, per E-Mail und über das Telefon/Skype/Zoom erledigen. Selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihren Besuch in unserer Kanzlei, die sich in New York City befindet. Gerne sind wir Ihnen bei der Reservierung eines Hotels behilflich, bei Bestellung einer Corporation übernehmen wir dafür sogar Ihre Kosten.

8. Das Gesellschaftsrecht des Staates sieht keine Umsatz-, Vermögens-, Gewerbe- oder Mehrwertsteuer vor; und die Jahresgebühren stehen in angemessener Relation zum Aktienkapital!

Diese Voraussetzung versteht sich von selbst, denn die Übernahme einer US-Corporation lohnt sich nur dann, wenn diese Übernahme unbürokratisch und günstiger ist als die Gründung einer AG in Europa.

Jährliche staatliche Gebühren und Abgaben

Die Jahresgebühr enthält neben dem Honorar für unser sehr umfangreiches Leistungspaket zur laufenden Betreuung der Corporation (z.B. Stellung Firmensitz, Anfertigung Steuererklärung usw.) die für die Gesellschaft anfallenden staatlichen Abgaben, die wir für Sie an den Sitzstaat abführen. Die Höhe dieser Abgabe richtet dabei in den meisten Staaten nach Höhe des eingetragenen Stammkapitals (“Authorized Shares”) Ihrer US-Corporation.

Natürlich achten wir darauf, Ihnen nur US-Corporations mit Sitz in US-Bundesstaaten anzubieten, deren Gebührenstruktur erschwinglich ist. Dies ist ein Grund, warum wir z.B. Delaware als Sitzstaat nicht empfehlen (wenigstens nicht für Gesellschaften mit hohem Stammkapital). Dort kann die jährliche staatliche Abgabe für Corporations (“Franchise Tax”) bis zu $200.000 betragen.

Dagegen liegen die jährlichen Abgaben und Gebühren, inklusive unserem Rundum-Sorglos-Paket, für unsere vorgegründeten Gesellschaft bei nur $2.750 – $10.000 pro Jahr.

Und da das Stammkapital ohnehin nicht eingezahlt werden muss, sollten Sie eine Corporation übernehmen, bei der die genügend Stammkapital eingetragen wurde. Zumal die laufenden Gebühren oftmals nicht sehr viel höher sind. So liegt unsere Jahresgebühr inklusive der anfallenden staatlichen Abgaben bei einer $25 Million Corporation bei $2.750 bei einer $250 Millionen Jumbo Corporation nur bei $3.950.

In welchen US-Bundesstaaten unsere U.S. Corporations registriert sind

Bis auf einige ganz vereinzelte Ausnahmen sind alle von uns zum Verkauf angebotenen U.S. Corporations in einem der folgenden US-Bundesstaaten registriert, die alle der oben genannten Anforderungen erfüllen.

Oregon

Oregon ist einer der wenigen Staaten in den USA, der keine Sales Tax (eine Art Mehrwertsteuer) erhebt und sich deshalb besonders gut für Unternehmen eignet, die in den USA Anschaffungen tätigen wollen – und dabei bis zu 10% sparen können. Die Einkommensteuer in Oregon können Sie für $500 mit einer Zusatzadresse in Nevada umgehen. Mit dem Business Corporations Act verfügt Oregon über eine der progressivsten Gesetzgebungen in den USA. Hier ist es auch möglich, eine behördliche Eintragung für die Ausgabe von Vorzugsaktien (Preferred Stock) und Alphabet-Shares zu erhalten  zu erhalten.

Montana

Montana erhebt ebenfalls keine Sales Tax, verfügt über dieselbe vorteilhafte Gesetzeslage wie Oregon und erfüllt auch alle anderen unserer Bedingungen. Die Gebührenordnung ist die gleiche wie in Oregon – mit einer Ausnahme: Die Genehmigung für eine Aktienverstückelung von mehr als 50.000 Aktien war bedeutend teurer als in Oregon. Jetzt ist dies nicht mehr der Fall, sodass wir wieder unbeschränkt Montana empfehlen können.

Kalifornien

Kalifornien hat zwar eine verhältnismäßig hohe Landeseinkommensteuer (State Income Tax), aber sie lässt sich mit einer Zusatzadresse in Nevada vermeiden. Wenn man vorwiegend im High-Tech Bereich tätig ist, macht sich eine kalifornische Corporation natürlich sehr gut.

Florida

Florida erhebt zwar keine Einkommensteuern für Arbeitnehmer, wohl aber für Corporationen. Mit einer weiteren Adresse in Nevada, die in unserem Leistungspaket ohne Aufpreis mit enthalten ist, können Sie die Einkommensteuer umgehen. Zweifellos ist Florida gerade bei Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum ein sehr beliebtes Domizil – nicht nur für die Ferien, sondern auch für die eigene Corporation,

Texas

Wäre Texas eine eigene Nation, hätte es die neuntgrößte Volkswirtschaft weltweit. Texas würde vor Ländern wie Australien oder Russland rangieren. Egal ob BIP, Exporte, Bevölkerungswachstum oder die Schaffung von Arbeitsplätzen: Texas ist der führende Staat in den USA. Dies sind bereits sehr gute Gründe für viele Unternehmen in den “Lone Star State” zu ziehen. Die hervorragende Infrastruktur mit internationalem Zugang auf allen Wegen (Land, See und Luft) ist der herausragenden Bedeutung entsprechend. Eine niedrige Steuerlast, angemessene Lebenshaltungskosten und ein vorhersehbares regulatorisches Umfeld runden die ideale Umgebung für Unternehmer ab.

Wyoming

Im Polina Corporate Top 10 Pro-Business-States Report liegt Wyoming auf Platz zwei. Es gibt beispielsweise keine Einkommenssteuer in Wyoming und die Umsatz- und Grundsteuern sind niedrig. Dies gilt auch für die Betriebskosten. Die offene Tür der Gesetzgeber und des Gouverneurs sind insbesondere für Startups in stark regulierten Branchen ein großer Vorteil. Dazu gesellen sich zahlreiche Zuschuss-, Kredit- und Anreizprogramme.

Jumbo-Corporationen (alles über $250 Millionen)

Bei besonders hohem Aktienkapital-Bedarf raten wir zur Übernahme einer Jumbo-Corporation, je nach gewünschter Aktienverteilung, in der Regel in den Staaten Oregon Wyoming und Montana. Diese Bundesstaaten entsprechen unseren beschriebenen Anforderungen und sie berechnen für ein hohes Aktienkapital akzeptable Gebühren.

Das Aktienkapital einer Jumbo-Corporation darf für $1.000 pro $10 Millionen erhöht werden. Ab $500 Millionen kostet das Aktienkapital $1.000 pro zusätzlichen $50 Millionen. Ab $1 Milliarde kostet das zusätzliche Aktienkapital $1.000 pro $100 Millionen.

Eine Jumbo-Corporation ist dann notwendig, wenn ein Großprojekt in dieser Höhe in die Corporation eingebracht werden soll (bitte berücksichtigen, dass Vermögen und Jahresumsatz das Stammkapital nicht übersteigen dürfen). Ein hohes Stammkapital ist ebenfalls unerlässlich bei Börsengängen, damit Ihnen bei Kursschwankungen nicht die Aktien ausgehen und Sie die Mehrheit verlieren.

Warum nicht gleich eine Offshore-Corporation?

Wir haben festgestellt, dass diese Steuerparadiese für unsere Mandanten mehr Probleme als Vorteile bieten. Da nämlich die sogenannten Steuerparadiese den Steuerbehörden der ganzen Welt wohlbekannt sind und darüber hinaus meist sowieso geheime Steuer- und Auslieferungsabkommen mit den USA und den EU-Ländern haben, lassen sich Offshore-Gesellschaften heute praktisch nicht mehr nutzen (vielleicht erinnern Sie sich an die Panama Papers oder die Pandora Papers). Ein weiteres Problem ist, dass man seit dem automatischen Informationsaustausch nach OECD CRS auch keine Anonymität mehr in diesen Ländern genießt. Wir müssen daher vom Einsatz einer Offshore-Gesellschaft mit Nachdruck abraten.

Was ist mit Delaware und Nevada?

Leider entsprechen die anderen US-Staaten, vor allem aber Delaware oder Nevada, keineswegs den Bedingungen, unter denen wir unseren Klienten den Betrieb einer Corporation empfehlen. Bei Ausländern waren Delaware und Nevada für die Gründung oder Übernahme einer Corporation lange Zeit sehr beliebt, da diese zu den wenigen Staaten gehörten, die es einer Einzelperson erlaubten, die Funktionen der drei Direktoren und der drei Funktionäre (President, Vice President, Secretary/Treasurer) gleichzeitig wahrzunehmen und damit als Aktieninhaber anonym zu bleiben.

Da diese Vorteile mittlerweile in allen von uns empfohlenen Staaten zu finden sind, und Delaware oder Nevada statt weiterer Vorteile nur Nachteile zu bieten haben, empfehlen wir diese beiden Staaten nicht mehr zur Übernahme einer Corporation. Insbesondere Delaware, wo es tatsächlich mehr Corporationen als Einwohner gibt, ist in Verruf geraten, da es wegen seiner vielen Corporationen von Ausländern mit sehr kleinem Aktienkapital (typischerweise $1000 bis $10.000) international von Behörden und Banken als Ort der Steuerflucht betrachtet wird.

Delaware eignet sich auch nicht für große oder kapitalbedürftige Corporationen.

Ein Beispiel: Wenn Sie eine $100 Millionen Par-Stock-Corporation mit 100 Millionen Aktienanteilen in Delaware betreiben , belaufen sich die Jahresgebühren auf astronomische $20.000. In Oregon und Montana betragen die Jahresgebühren im Vergleich dazu nur $3.300. Im Gegensatz zu den von uns empfohlenen Staaten erhebt Delaware außerdem eine Vermögenssteuer auf eingezahltes Kapital.

Nevada können wir leider auch nicht mehr empfehlen, denn es ist wegen vieler unseriöser Anbieter anrüchig geworden. Nevada erhebt neuerdings eine Steuer für eine Business-Lizenz und hat die Gebühren für Nennwertaktien gewaltig erhöht. Deshalb nutzen wir Nevada lediglich als Zusatzadresse zur legalen Vermeidung der Einkommensteuer von anderen Staaten.

Dies sind die Gründe, weshalb wir Delaware oder Nevada nur in sehr seltenen Fällen empfehlen, z.B. wenn ein Name für Ihre Corporation in den anderen Staaten bereits vergeben ist.

 

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