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Für Mandanten, die eine Jumbo-Corporation (ab $250 Millionen eingetragenes Kapital) erwerben, ist die Gründung der UK-Holdinggesellschaft ohne Aufpreis im Leistungsumfang enthalten.

Eine UK-Limited als Holding-Gesellschaft kann nicht in den USA lebenden Unternehmern, die aber ein Unternehmen in den USA besitzen, viele US-Steuern sparen. Dazu gehören, mit nur geringen Hürden, Kapitalertragsteuern auf Veräußerungsgewinne und Dividenden sowie Quellensteuer (Ausnahme: die geringe US-Quellensteuer!).

Lassen Sie sich einfach die Gewinne von der britischen Holding komplett steuerfrei als Dividende ausschütten. Es fallen ggf. nur Steuern im Wohnsitzland an. Wer seinen Wohnsitz also in einem steuergünstigen Staat (Malta, Irland, Dubai, Thailand usw.) hat, fährt gut, wer nicht, der sollte vielleicht einen Umzug erwägen. Auch hier können unsere Partner Sie professionell unterstützen.

Und mit einer UK Limited als Holding in Verbindung mit einem US-Unternehmen können Sie als Nicht-US-Bürger sogar die US-Erbschaftssteuer und die US-Schenkungssteuer vermeiden. Und das ist ganz entscheidend: Denn Ausländer mit US-Vermögen (dazu zählen die Anteile an Ihrer US-Corporation), können nur einen Freibetrag von $60.000 bei der US-Erbschaftsteuer nutzen.

Überlegen Sie mal: Ihre US-Gesellschaft ist $500.000 Wert. Minus Freibetrag $60.000 heisst, dass Ihre Erben auf $440.000 40% US-Erbschaftsteuer bezahlen müssen! Dieses Risiko können Sie mit der UK-Holding komplett umgehen.

Eine UK Limited kann als Holding für jedes beliebige, bestehende Unternehmen eingesetzt werden.

Und wie unsere Kanzlei Ihnen dabei helfen kann…

Unsere Partnerkanzlei bietet Ihnen die Ausarbeitung und Einreichung sämtlicher Dokumente für die Gründung einer britischen Limited (UK Limited) an. Im Angebot inkludiert sind neben den reinen Kosten für den Rechtsanwalt außerdem die üblichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Firmengründung stehen, wie zum Beispiel die Stellung eines Registersitzes im UK, die Eröffnung eines Bankkontos und die steuerliche Registrierung der Gesellschaft.

Wir begleiten Sie von Beginn an und so lange, bis das britische Unternehmen als Holding-Gesellschaft vollständig installiert ist. Im Anschluss übernimmt unsere Partnerkanzlei auch, die laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaft.

Unser Angebot zur UK-Holding-Gesellschaft

Unser Angebot für eine UK-Limited als Holding-Gesellschaft für Ihr Unternehmen beinhaltet die Ausarbeitung und Einreichung sämtlicher Dokumente für die Gründung einer britischen Limited. Im Angebot inkludiert sind außerdem die üblichen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Firmengründung stehen.

Dazu gehören zum Beispiel:

Im Anschluss übernimmt unsere britische Partnerkanzlei die laufende steuerliche Betreuung, die nach Aufwand verrechnet wird.

Unsere Kanzlei verfolgt wie immer den gesamten Ablauf bis zur korrekten Implementierung der UK-Limited als Holding-Gesellschaft. Unsere Dienstleistung endet nicht mit dem Einreichen der Formulare. Es handelt sich bei unserer Dienstleistung also nicht nur um eine einfache Einreichung bzw. Abgabe, sondern um einen aktiven Prozess mit Follow-up, der erst zu Ende geht, wenn die Gründung der britischen Gesellschaft erfolgreich über die Bühne gegangen ist, sämtliche damit verbundenen Leistungen ebenfalls abgeschlossen sind und das britische Unternehmen als Holding-Gesellschaft vollständig installiert ist.

Einbringung Ihrer US-Corporation

Nach Gründung der UK-Holding Gesellschaft wird Ihre US-Corporation in die Holding-Gesellschaft eingebracht. Dazu übertragen Sie Ihre Anteile an der US-Corporation an die UK-Holding Gesellschaft. Sie erhalten im Gegenzug Aktien an der UK-Gesellschaft.

Natürlich kümmern wir uns auch um diesen Schritt und bereiten alle Unterlagen für die Übertragung vor.

Wichtig zu wissen

Die UK-Limited als Holding-Gesellschaft dient nicht der Vermeidung der Quellensteuer in den USA. Dies könnte lediglich mit einem operativen, britischen Unternehmen erreicht werden. Da sich Holding-Strukturen dieser Art aber speziell für die steuerfreie Vereinnahmung von Veräußerungserlösen anbieten, stellt dies ohnehin nicht den Sinn dieser Gestaltung dar. Mit 0-5% ist die amerikanische Quellensteuer aber ohnehin nicht sehr hoch.

Die UK-Limited kann als Holding-Gesellschaft für jedes beliebige, bestehende Unternehmen eingesetzt werden. Wir kümmern uns um alle nötigen Schritte, damit Ihren internationalen Geschäften mit steueroptimierter Gestaltung nichts mehr im Wege steht.

In Bezug auf Steuererklärungen ist im UK zum Beispiel zu beachten, dass das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Das britische Geschäftsjahr beginnt im Monat der Gründung der Gesellschaft. Für die UK-Limited sind 22 Monate nach Unternehmensgründung die ersten Jahresabschlüsse und die erste Körperschaftsteuererklärung einzureichen. In den darauffolgenden Jahren ist die Frist immer 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres festgelegt. Als internationale Steuerexperten wissen wir bestens über diese und etwaige andere Besonderheiten Bescheid und übernehmen die Einreichung für Ihre Holding-Gesellschaft im UK gerne für Sie.

Nächste Schritte zur Gründung einer UK-Holding-Gesellschaft

  1. Wenn Sie uns für die Gründung einer UK-Limited als Holding-Gesellschaft für Ihre US-Corporation buchen wollen, dann sprechen Sie uns darauf an, nachdem Sie Ihre US-Corporation auf unserer Website reserviert haben.
  2. Im Anschluss an den Erhalt unseres Honorars bekommen Sie von uns per E-Mail ein Formular, in das Sie alle relevanten Informationen vollständig eintragen.
  3. Nachdem Sie uns das ausgefüllte Formular retourniert haben, beginnen wir mit der Ausarbeitung der erforderlichen Dokumente für die Gründung der UK-Limited als Holding-Gesellschaft und kümmern uns um die übrigen Leistungen im Zusammenhang mit der Firmengründung (Registersitz, Bankkonto, steuerliche Registrierung).
  4. Abschließend erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen.

Was kostet die UK-Limited als Holding-Gesellschaft?

Die Gründung und Betreuung der UK-Holdinggesellschaft im ersten Jahr kostet $3.500

Was ist im Angebot inkludiert?

Was gilt es zu beachten?

Wenn Sie auf der Suche nach der steuergünstigsten Variante sind, mit der UK-Limited als Holding-Gesellschaft Verkaufserlöse einer ausländischen Tochtergesellschaft Dividenden an sich selbst auszuschütten, sollten Sie je nach Wohnsitz einen Umzug in Erwägung ziehen. Als Exempt-Steuerzahler bzw. Bewohner eines Offshore-Staates können Sie Gewinne über die britische Holding komplett steuerfrei vereinnahmen.

Im UK entspricht das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr. Das britische Geschäftsjahr beginnt im Monat der Gründung der Gesellschaft. Für die UK-Limited sind 22 Monate nach Unternehmensgründung die ersten Jahresabschlüsse und die erste Körperschaftsteuererklärung einzureichen.

In den darauffolgenden Jahren ist die Frist immer 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres festgelegt. Als internationale Steuerexperten wissen wir bestens über diese und etwaige andere Besonderheiten Bescheid und übernehmen die Einreichung für Ihre Holding-Gesellschaft im UK gerne für Sie. Sie können sich außerdem an uns wenden, wenn Sie zu Nachlassverfahren und Steuern weitere Fragen haben sollten.

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