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Home Hintergrund Bylaws

Wenn Sie eine vorgegründete US-Corporation von uns erwerben, dann liefern wir Ihnen dazu eine ausführliche Satzung mit deutscher Übersetzung. Bei den Bylaws handelt es sich um ein besonders wichtiges Dokument, da es als regelrechte Gebrauchsanweisung für die Führung Ihrer Corporation dient.

Bei unseren Mitbewerbern können Sie sich glücklich schätzen, wenn Ihnen überhaupt Bylaws geliefert werden, die dann auf 3 bis 5 Seiten beschränkt sind. Unsere detaillierten Bylaws sind über 50 Seiten lang und enthalten alle Informationen über die korrekte Führung einer Corporation.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu Struktur und Inhalt der Bylaws einer von unseren Anwälten aufgesetzten Corporation. Beachten Sie jedoch, dass die Bylaws naturgemäß vob Sitzstaat zu Sitzstaat variieren. Daher gibt es je nach US-Bundesstaat leichte Abweichungen zu dem hier dargestellten Inhalt der Bylaws:

Abschnitt 1: Geschäftsstellen

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit dem Hauptort der Geschäftsleitung und der Genehmigung für weitere Geschäftsstellen.

Abschnitt 2: Direktoren

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit Definitionen verschiedener Begriffe im Tätigkeitsbereich des Aufsichtsrats, mit den Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats, der Anzahl der Direktoren, den Pflichten der Direktoren, den durchzuführenden Maßnahmen bei Rücktritt von Direktoren und bei freiwerdenden Sitzen des Aufsichtsrat und derer Neubesetzung, und befasst sich ferner mit den Vorschriften für die Einberufung, den Ort und Zeitpunkt von Sitzungen, Art der Ankündigung von Sitzungen bzw. etwaigen Ankündigungsverzicht, sowie etwaigen Vertagungen von Sitzungen, und geht ausführlich auf erforderliche Sitzungsformalitaten ein und erläutert die Moglichkeit Maßnahmen sogar ohne Sitzung durchführen zu können, bzw. die Möglichkeit, telefonisch an Sitzungen teilzunehmen. Auch befasst sich dieser Artikel mit der Willensbildung innerhalb der USA sowie Vergütung für Dienstleistungen der Direktoren und den zu beachtenden Vorschriften für persönliche Transaktionen mit der Corporation, sowie Haftung der Direktoren gegenüber den Aktionären, Erteilung von Darlehen an Direktoren oder Aktionäre, Schadloshaltung, Beschränkung der Schadloshaltung, Versicherungen, Board (Aufsichtsrat) Ausschüsse und Befugnis Entscheidungen zu treffen.

Abschnitt 3: Festlegung der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit den Formalitäten der Eintragung von Aktionären und deren Stimmrechte.

Abschnitt 4: Hauptversammlungen

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit den Modalitäten und Vorschriften für das Halten von Versammlungen der Aktienhalter, wie Methode der Ankündigung von Versammlungen, insbesondere der Zeit der Ankündigung,Inhalt der Ankündigung, Ankündigung vertagter Versammlungen, Ankundigungsverzicht und sonstige Mangel, Versammlungsort, Zeitpunkt der Versammlung, Modalitaten der Leitung der Versammlung, Punkte der Tagesordnung, Folgen einer Nichteinhaltung, Einberufung ausserordentlicher Versammlungen, und geht ferner auf die beschlussfähige Mehrheit der Aktionäre, Verlust der beschlussfähigen Mehrheit, Vertagung aufgrund einer mangelnden beschlussfähigen Mehrheit ein und befasst sich ausführlich mit den Vorschriften für die Gültigkeit von Stimmabgabe, Wahl von Direktoren, Stimmenzahl pro Aktie, Abstimmen von Aktienbruchteilen, Abstimmen mehrerer Aktien, kumulative Stimmabgabe, Abstimmung von Aktien durch Treuhänder, Konkursverwalter, Pfandnehmer oder Minderjähriger, Dauer der Stimmrechtsvollmacht und legt fest, was bei Tod oder Unfähigkeit des Ausstellers zu tun ist, und befasst sich ebenfalls mit den Vorschriften für die etwaige Ernennung, Anzahl und Pflichten von Wahlprüfern.

Abschnitt 5: Vorstand

Dieser Artikel befasst sich sehr ausführlich mit den Modalitäten der Geschäftsführung und  Pflichten der Vorstandsmitglieder und den Vorschriften über die Anzahl, Titel, Ernennung, Amtsenthebung und Rücktritt der Aufsichtsratsmitglieder, unbesetzte Stellen, Sitzungsmodalitäten, Führung von Protokollen und sonstigen, genau definierten Pflichten.

Abschnitt 6: Ausfertigen von Urkunden und Einzahlen von Geldern

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit den Vorschriften und Modalitäten für die Ausfertigung von Vertragsurkunden, hierfür bestehende Beschränkungen, dem Zeichnen von Schecks, Wechseln, Schuldscheinen, Treuhandverträgen, Hypotheken und sonstigen Verschuldungsnachweisen der Corporation, sowie dem Einzahlen und Abheben von Geldern.

Abschnitt 7: Ausgabe von Aktien und Aktienzertifikaten

Dieser Artikel befasst sich u.a. sehr ausführlich mit den Vorschriften und Modalitäten der Aktienausgabe wie Vollmacht zur Ausgabe von Aktien, Rechte des Aktionärs, Wortlaut des Aktienzertifikats, Stimmrechte der Aktien, Art der Gegenleistungen oder Zahlungen für die Ausgabe von Aktien, Aktiendividenden, Änderung der Kapitalstruktur, Konformität mit dem Aktienrecht, Ausgabe von Bruchteilsaktien, den Rechten für voll- und teilweise eingezahlte Aktien, Optionen, Vorkaufsrechte, Aktiengattungen, sowie den Vorschriften fur Beteiligungspläne für Beschäftigte, Austausch von Zertifikaten, Bestimmungen für verlorengegangene, oder gestohlene Zertifikate, Alternativsystem anstelle von Zertifikaten und mehr.

Abschnitt 8: Aktienübertragung

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit den Pflichten der Corporation, wenn eine Aktie – die namentlich auf den eingetragenen Inhaber lautet – der Corporation mit dem Antrag zur Umschreibung auf eine Übertragung auf den neuen Besitzer vorgelegt wird, sowie der Haftung, bzw. dem Haftungsausschluss der Corporation, den Umschreibungsmodalitaten und mehr.

Abschnitt 9: Unterlagen, Berichte und Siegel der Corporation

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit den Vorschriften und Pflichten der Corporation mit Bezug auf Führung von Sitzungsprotokollen, Kontobüchern und -unterlagen, dem Aktionärsbuch und wer zur Einsicht befugt ist, der Erstellung, bzw. Nichterstellung des Jahresberichts und mehr.

Abschnitt 10: Bestätigung, Einsicht und Änderung der Satzung

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit den Vorschriften und Pflichten der Corporation mit Bezug zur Aufbewahrung und Einsicht, sowie eventueller Änderung der Satzung, sowie der Rechte der Direktoren und Aktionäre zur Satzungsänderung oder Außerkraftsetzung und mehr.

Abschnitt 11: Ausländischer Vertreter

Dieser Artikel befasst sich u.a. mit der Ernennung eines befugten Vertreters in ausländischen Rechtssprechungsgebieten um die Geschäftsinteressen der Corporation in solchen ausländischen Rechtssprechungsgebieten wahrzunehmen. Der Zweck dieses Artikels besteht darin sicherzustellen, dass dem Personal der Corporation Berater im Hinblick auf Protokollangelegenheiten zur Verfugung stehen, die hinsichtlich geschäftlicher Angelegenheiten im Namen der Corporation nach Bedarf handeln können.

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