preloader
Home Hintergrund Kapitalisierung

Grundsätzlich gibt es für Corporationen drei Kapitalquellen:

  • Kapitalisierung durch Aktienverkauf an Privatinvestoren (Private Placement)
  • Kapitalisierung durch Aktienverkauf an Risikokapitalgeber
  • Kapitalisierung durch Aktienverkauf an die Öffentlichkeit (über US-Börsen wie NASDAQ, OTC)

Aktienverkaufsmöglichkeit Nr. 1: Kapitalisierung durch Aktienverkauf an Privatinvestoren (Private Placement)

Von allen Kapitalisierungsmöglichkeiten ist diese die einfachste und kostengünstigste.

Als Privatinvestoren eignen sich in erster Linie Verwandte, Freunde oder Investoren, die Sie persönlich kennen und zu denen Sie in Bezug auf Ihr Vorhaben Vertrauen haben. Erst in zweiter Linie sollten Sie Aktienverkäufe an Vermögensverwalter und Privatinvestoren durch Inserate in Finanzzeitungen durchführen. Innerhalb der USA bestehen bei Aktienverkäufen allerdings Beschränkungen seitens der SEC (Securities and Exchange Commission, die US-Börsenaufsichtsbehörde). Unter anderem darf man ohne US-Börsengenehmigung  innerhalb der USA nicht an mehr als 35 Investoren Aktien verkaufen. Diese Beschränkung trifft in Europa natürlich nicht zu. In Deutschland muss man einen Prospekt mit einer ausführlichen Beschreibung des Vorhabens anfertigen und davon ein Exemplar beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hinterlegen. Gerne nennen wir Ihnen eine auf diesem Gebiet erfahrene Firma in Deutschland, die Ihnen den Prospekt professionell anfertigt.

Aktienverkaufsmöglichkeit Nr. 2: Kapitalisierung durch Aktienverkauf an Risikokapitalgeber

Da in Europa Venture Capital als Kapitalisierungsformel erst in den letzten Jahren bekannter wurde, befasst sich dieses Handbuch besonders ausführlich mit den verschiedenen Aspekten von Venture Capital. In den USA gibt es Risikokapitalgeber mit einem Investitionsvermögen, das viele Milliarden Dollar umfasst. So ist es verständlich, dass Investoren derart große Summen mit Gewinn anlegen möchten. Da sich Investoren durch Aktienbesitz an dem zu kapitalisierenden Unternehmen beteiligen, sind sie natürlich bedeutend risikofreudiger als eine Bank, die außer durch Zinsen an dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nicht beteiligt ist.

Die Risikokapitalgeber sind:

Risikofinanzierungs-Firmen

Bei den meisten Geldgebern im Risikokapital Bereich handelt es sich um private oder staatliche Gesellschaften mit Investment-Fonds. Die Teilhaber dieser Fonds fungieren als Investment-Manager und verwalten die Mittel, die sie aus Pensionsfonds, Kapitalgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Treuhandgeldern und Stiftungen sowie von ausländischen Anlegern und vermögenden Privatleuten und Familien beschaffen. In der Regel verwalten diese

Teilhaber Investitionen, deren Summe zwischen einigen Millionen oder einigenMilliarden Dollar liegen kann.

Risikokapitalfonds von Großunternehmen

Großunternehmen wie Grumman, Johnson Wax, R.R. Donnelley, American Healthcare Systems, Bechtel, Johnson & Johnson, Humana, General Motors, Ford, Warner Lambert und W.R. Grace haben Risikokapital-Programme ins Leben gerufen, um aus strategischen Gründen systematisch in kleine und mittlere Unternehmen investieren zu können. Als Investoren konnen diese Fonds nicht nur erhebliche Finanzmittel beitragen, sondern auch eine Vielzahl von Unternehmensressourcen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Risikokapitalgebern sind die Unternehmen, die diese Fonds betreiben, generell an viel versprechenden neuen Technologien, Produkten und Dienstleistungen interessiert, die ihr eigenes Angebot abrunden.

Kapitalbeteiligungsgesellschaften (SBICs)

Eine SBIC kommt für eine von Ausländern geführte Corporation wahrscheinlich nicht in Frage, da es sich dabei um Unternehmen handelt, die mit Hilfe von US-Bundesmitteln private Gelder beschaffen und damit Risikofinanzierungsfonds einrichten. Damit finanzieren sie u.a. Unternehmen, die von Angehörigen sozial oder wirtschaftlich benachteiligter Gruppen gehalten oder betrieben werden. Außerdem werden SBICs von der Small Business Administration (SBA), einer US-Bundesbehörde zur Durchführung von Aufgaben der gewerblichen Mittelstandspolitik, zugelassen. Diese Behörde finanziert außerdem SBICs und SSBICs (Specialized Small Business Investment Company) zum Teil und stellt darüber hinaus die Regeln auf, nach denen die SBICs und SSBICs betrieben werden.

Woran sind Risikokapitalgeber interessiert?

Risikokapitalgeber erhalten jedes Jahr Tausende von Investitionsanträgen, doch nur weniger als 25% der Antragsteller erhalten das gewünschte Kapital. Das liegt vor allem daran, dass sich viele Antragsteller falsche Vorstellungen von der Risikokapitalisierung machen. Es genügt eben nicht, sich mit Kapital lediglich sanieren zu wollen. Allein die Sanierung eines Unternehmens gewährleistet nicht dessen zukünftigen Erfolg. Als Grundregel gilt: Das zu finanzierende Unternehmen oder Projekt muss Perspektiven für eine erfolgreiche Zukunft bieten!

Nach welchen Faktoren werden Projekte von Risikokapitalgebern beurteilt?

Konkurrenzfähigkeit

Um in ein Investment-Portfolio aufgenommen zu werden, muss das jeweilige Unternehmen im Vergleich zu seinen existierenden oder potenziellen Mitbewerbern über einen entscheidenden Vorteil verfügen, der es ihm erlaubt, eine beherrschende Position in seiner Branche zu erreichen und beizubehalten. Unternehmen mit Markenprodukten und Services verfügen auf Grund ihrer Exklusivität häufig über einen erwünschten „unfairen“ Wettbewerbsvorteil. Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Exklusiv-Vertretungsrechte und andere Sonderrechte schützen die einzigartige Marktstellung des Unternehmens. Manchmal kann auch ein nicht markenrechtlich geschütztes Produkt bzw. ein solcher Service, der im Gegensatz zum Angebot der Konkurrenz besonders erfolgreich lanciert wurde, diese Voraussetzung erfüllen. Unter anderem kann es sich dabei um eine günstige Immobilieninvestition handeln.

Marktgröße

Von risikofinanzierten Unternehmen wird erwartet, dass sie, obwohl anfängliche Verluste akzeptabel sind, innerhalb von fünf bis sieben Jahren von Null auf 10, 50 oder sogar

100 Millionen Dollar anwachsen. Daher muss der potenzielle Markt groß genug sein, um ein derart umfangreiches Wachstum zu unterstützen.

Management

Ein entscheidender Faktor bei der Investition in ein Unternehmen ist die Beurteilung seiner Führungskräfte. Sind die Manager in der Lage, ein Unternehmen im Wert von vielen Millionen Dollar aufzubauen? Hat die Firmenleitung die entsprechende Erfahrung? Und zählen Spitzenkräfte der jeweiligen Branche bereits zum Team bzw. ist das Unternehmen in der Lage, diese Mitarbeiter zu rekrutieren?

Die Führungsebene eines Unternehmens sollte aus Personen bestehen, deren Fähigkeiten sich ergänzen. Deshalb sind genaue Kenntnisse über die Mitglieder der Unternehmensspitze sowie deren Berater eine unabdingbare Voraussetzung für eine Risikofinanzierung.

Ertragspotenzial

Die Ansprüche an die Ertragshöhe schwanken von Gesellschaft zu Gesellschaft und von   Investition zu Investition. In der Regel bemühen sich Risikokapitalgeber jedoch darum, zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich aus dem jeweiligen Unternehmen wieder zurückziehen, Erträge von 20 bis 50% pro Jahr zu erzielen. Besonders interessieren sich Risikokapitalgeber für Kooperationen, die später an die Börse gehen wollen und bei denen sich die von dem Risikokapitalgeber gehaltenen Aktien im Wert verdoppeln oder verdreifachen können. Bevor Sie sich also an einen Risikokapitalgeber wenden, sollte Ihnen klar sein, dass es sich um eine langfristige Beziehung zu ihm handeln wird, bei der man den Risikokapitalgeber nicht nur mit der Rückzahlung eines Darlehens wieder loswerden kann.

Was sind die Investitionspräferenzen der Risikokapitalgeber?

Die Investitionsinteressen der Risikokapitalgeber verändern sich im Laufe der Zeit. In den 80er- und den frühen 90er-Jahren gab es viele Risikofinanzierungen in Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie oder aus kommunistischen Ländern. Mitte der 90er-Jahre wurden für die Branche Investitionen für Multimedia oder interaktives Fernsehen aktuell. Dennoch: Risikofinanzierungsgesellschaften konzentrieren sich meistens auf Investitionen in bestimmten Sparten wie z.B. Computer-Hardware und Software, Telekommunikation, Biotechnik, Gesundheitswesen, Pharmazie, Elektronik, Produkte und Dienstleistungen im Bereich Umwelttechnologie, Einzelhandel, Verbrauchsgüter und -services, Medien und umweltverträgliche und sozial wertvolle Projekte. Während sich wenige Firmen nur auf eine Investitionsform konzentrieren, gibt es auf Fachgebiete spezialisierte Fonds, insbesondere in den Bereichen Gesundheitswesen, Biotechnik, Immobilien, Verbrauchsgüter und Einzelhandel. Bei sehr interessanten Projekten sind jedoch selbst eher konservative Risikokapitalgeber bereit, flexibel zu sein.

Präferenzen über den Investitionsumfang

Ganz gleich, ob es sich um eine Investition in Höhe von 100.000 oder von 1.000.000 Dollar handelt: Die zu erledigende Schreibarbeit und die durchzuführenden Überprüfungen haben in etwa den gleichen Umfang, weshalb die meisten Unternehmen größere Transaktionen vorziehen. Einige Risikofinanzierungsgesellschaften, besonders diejenigen, die sich während der frühen Entwicklungsphasen von Unternehmen engagieren, sind jedoch auch bereit, geringere Summen zu investieren. Dabei verfolgen die Gesellschaften die Absicht, weitere Beiträge in dem Maße anzulegen, in dem das Unternehmen wächst.

Auch der Lebenszyklus der Risikofinanzierungsgesellschaft beeinflusst die Investitionsinteressen. Wenn das Fondsvermögen bereits vollständig investiert ist, sind Fondsmanager möglicherweise vorsichtiger oder anspruchsvoller bei den letzten Investitionen. Jüngere Fonds können dagegen risikofreudiger und aggressiver sein. Präferenzen für Investitionen in bestimmten Phasen der Unternehmensentwicklung. Risikofinanzierungsgesellschaften neigen dazu, schubweise zu finanzieren, um den wachsenden Bedürfnissen des Unternehmens zu begegnen. Wenn bestimmte Eckdaten erreicht werden, verpflichten sich manchmal frühe Investoren zu Pauschalinvestitionen. Häufig gibt es aber auch Risikokapitalgeber, die daran interessiert sind, sich finanziell nicht nur an einer, sondern an mehreren Phasen der Unternehmensentwicklung zu beteiligen.

Diese Phasen sind:

  1. Die Gründungsphase. Früheste und risikoreichste Finanzierungsphase. In dieser Phase ist die kapitalbedürftige Kooperation noch ganz neu. Die Mittel werden zu diesem Zeitpunkt für Durchführbarkeitsstudien, Markttests, erste Produktentwicklungen und die eigentliche Unternehmensgründung benötigt.
  2. Die Anlaufphase. In dieser Phase werden die Mittel zum Aufbau des Unternehmens und für die Weiterführung der Produktentwicklung benötigt.
  3. Die Markteinführungsphase. Das Unternehmen ist gegründet. Finanzmittel werden für Produktion und Marketing benötigt.
  4. Die Wachstumsphase. Das Unternehmen hat seinen Betrieb aufgenommen. Produkte werden ausgeliefert, die Finanzmittel werden benötigt, um ein Wachstum voranzutreiben. In dieser Phase mag die Firma bereits rentabel sein.
  5. Die internationale Expansion. Finanzierung von Expansionsbestrebungen auf ausländische Märkte oder von Verlagerung der Produktionsstätten ins Ausland.
  6. Die Konsolidierungsphase. Finanzmittel werden für größere Expansionen in den Bereichen Produktion und Marketing bzw. für die Entwicklung neuer Produkte benötigt.
  7. Die Umschwungsphase. Finanzierung von Problem-Geschäftszweigen mit neuem Management und neuer Direktion.

Können mir europäische Finanzvermittler Zugang zu einem Risikokapitalgeber in den USA verschaffen?

Es gehört zum Service der Finanzvermittler, Kapitalgeber mit Kapitalsuchenden bekannt zu machen. Darüber hinaus hat der Finanzvermittler keinerlei Einfluss auf das Zustandekommen der Kapitalisierung. Da sämtliche Kapitalgeber in der Finanzbranche bekannt sind, gibt es auch keine überraschenden Kapitalgeber, zu denen nur bestimmte Finanzvermittler Zugang haben. Das Geheimnis der Finanzvermittlung beruht auf dem Zugang zu den Listen der Kapitalgeber! Diese Listen werden natürlich sorgfältig gehütet, da Kapitalsuchende sonst in der Lage wären, sich ihre Kapitalgeber direkt zu suchen. Denn für die Bekanntgabe der Kapitalgeber auf der Liste berechnet ein Finanzvermittler in der Regel Vorschussgebühren.

Leider gibt es auch Finanzvermittler, die nicht nur Vorschussgebühren verlangen, sondern dem Antragsteller versichern, dass ein Darlehen bereits gewährt worden sei, das jedoch erst nach einer weiteren Zahlung von (sehr hohen) Gebühren ausgezahlt werden kann. Um den Betrug zu vertuschen, argumentieren diese Finanzvermittler damit, dass der Antragsteller gegen eine Klausel verstoßen habe. Diese Klausel verpflichte den Antragsteller, sich ganz genau an die Anweisungen und Auflagen der Kreditgeber zu halten. Da es beim Ausfüllen fremdsprachiger Dokumente fast unvermeidlich ist, kleine Fehler zu machen, ist es dem angeblichen Kapitalgeber tatsächlich erlaubt, von seinem Angebot zurückzutreten. Das bereits gezahlte Kapital wird aber dem Antragsteller in Rechnung gestellt!

Unsere Sozietät kennt sich mit solchen Vorgängen sehr gut aus, da unsere Anwälte immer wieder beauftragt werden, gegen solche Finanzvermittler vorzugehen. Nur mit einem Ihnen persönlich bekannten europäischen Finanzvermittler können Sie derartige Situationen vermeiden.

Wie kann mir US Corporation Services, Inc. Zugang zu den Risikokapitalgebern in den USA verschaffen?

U.S. Corporation & Trust Services befasst sich seit vielen Jahren mit dem Vertrieb und der Betreuung von vorgegründeten US-Corporations und Vorratsgesellschaften. Obwohl wir keine Finanzvermittler sind, fühlen wir uns verpflichtet, unseren Mandanten nicht nur einen optimalen Service beim Kauf einer US-Corporation zu bieten. Vielmehr geht es uns um Netzwerk-Effekte: Wir möchten, dass unsere Mandanten umfassend von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk im Bereich US Risikokapital profitieren können.

Daher bieten wir Ihnen jetzt den direkten Zugang zum US-Risikokapitalmarkt bei gleichzeitiger professioneller Begleitung bei allen Fragen rund um die US-Kapitalmarktberatung.

Mehr erfahren

Kapitalisierung durch Aktienverkauf an die Öffentlichkeit mit einer US-Börsengenehmigung für die NASDAQ/OTC-Börsen (oder den Direktverkauf)

Die entscheidende Frage, die sich im Zusammenhang mit einem Aktienverkauf an die Öffentlichkeit stellt, ist, ob Ihr Unternehmen überhaupt im klassischen Sinne „an die Börse“ gehen sollte! Wie später in diesem Kapitel beschrieben, kann sich eine Corporation durch Aktienverkauf an Verwandte, Bekannte und – innerhalb der USA – auch durch den Aktienverkauf an Risikokapitalgeber bzw. qualifizierte Investoren ohne eine US-Börsengenehmigung finanzieren.

Der Neuzugang an die Börse durch ein IPO (Initial Public Offering) wird jedes Jahr von über 500 US-Corporationen durchgeführt, wobei sich der Wert der Aktien im Durchschnitt auf 69% erhöhte – eine enorme Gewinnspanne! Ein Beispiel: Sie haben die ABC-Corporation mit einer Genehmigung für die Erteilung von 20 Millionen Aktien für jeweils 10 Dollar gegründet und die Corporation an die NASDAQ-Börse gebracht. Von diesen Aktien haben Sie sich selbst eine Million Aktien ausgestellt (da Ihnen die Corporation als Gründer gehört, hat Sie das nichts gekostet) und zehn weitere Millionen an der Börse zum Verkauf angeboten. Bei einem Kursanstieg von 69 % steigt der Wert auf 16,90 Dollar pro Aktie. Obwohl die Verkaufsgelder der Corporation gehören, beträgt Ihr persönlicher Gewinn 6,9 Millionen Dollar, wenn Sie Ihre Aktien zu dem Kurswert von 16,90 Dollar verkauft haben.

Ein kleines oder mittleres Unternehmen, das zusätzliches Kapital aufnehmen möchte, muss auf jeden Fall zuerst die Entscheidung treffen, ob ein Börsengang der richtige Schritt zur Beschaffung des Kapitals ist. Denn die öffentliche Auflegung Ihrer Aktien hat sowohl Vor- als auch Nachteile, die sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind.

Einige der dabei zu berücksichtigenden Nachteile sind:

Das Unternehmen übernimmt zusätzliche Pflichten gegenüber seinen Aktionären und der Öffentlichkeit. Die wichtigste Pflicht ist die fortlaufende Information der Aktionäre über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, seine finanzielle Lage und seine Führung. Die Durchführung dieser so genannten Offenlegungspflichten ist nicht nur ziemlich kostspielig und zeitaufwendig – sie stellt auch die Grundlage für bestimmte Haftpflichten des Unternehmens und seiner Führung dar. Das Unternehmen verliert unter anderem einen Teil seiner Flexibilität bei der Durchführung seiner Geschäftstätigkeit. Besonders trifft dies auf Maßnahmen zu, die die Zustimmung der Aktionäre erfordern.

Einige der dabei zu berücksichtigenden Vorteile sind:

Der Zugang zu Kapital wird erleichtert, sowohl über die Eigen- als auch über die Fremdfinanzierung. Ihr Unternehmen erlangt aller Wahrscheinlichkeit nach einen höheren Bekanntheitsgrad. Unter Umständen werden weitere Finanzierungsmaßnahmen erleichtert, da Ihr Unternehmen seinen Investoren ein liquides – weil handelsfähiges – Wertpapier anbieten kann, das zudem einen ermittelbaren Marktwert besitzt. Die Mehrheitsaktionäre des Unternehmens verfügen über einen aufnahmefähigen Markt für ihre Anteile, sie können Ihre Anteile also schneller und problemloser verkaufen (z.B. bei Rückzug aus dem Geschäft oder aus anderen Gründen). Ihr Unternehmen wird in der Lage sein, höher qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren und zu halten, da das Unternehmen seinen Beschäftigten Aktienbezugsrechte und andere Leistungsanreize mit quantifizierbaren Marktwert bieten kann.

Gibt es legale Möglichkeiten der Wertpapierausgabe ohne SEC- Zulassung?

Das Wertpapiergesetz enthält mehrere, allerdings sehr beschränkte und schwer zu erfüllende Ausnahmeregelungen von der Zulassungspflicht.

Die beiden wichtigsten sind folgende:

Befreiung bei innerstaatlicher Emission

  • 3(a)(11) des Wertpapiergesetzes ist allgemein als die Ausnahmeregel für innerstaatliche Emissionen bekannt. Nach dieser Vorschrift sind Wertpapiere von der Börsenzulassung befreit, wenn sie Teil einer Emission sind, die allein den Bewohnern eines einzigen Bundesstaates oder Territoriums angeboten oder verkauft werden, und der Emittent sowohl in diesem Staat oder Territorium ansässig ist als auch dort seiner Geschäftstätigkeit nachgeht. Zweck dieser Befreiung ist die Forderung der Finanzierung ortsansässiger Unternehmen durch Privatleute und Unternehmen vor Ort. Um die Voraussetzungen für die Befreiung bei innerstaatlicher Emission zu erfüllen, muss ein Unternehmen „in dem Staat, in dem es die Emission durchführt, als Kapitalgesellschaft registriert sein, in demselben Staat einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit durchführen und Wertpapierangebote und -verkaufe nur an die Bewohner des betreffenden Staates aussprechen bzw. durchführen“.

Es gibt zwar keine feste Begrenzung für die Größe einer solchen Emission oder die Anzahl der Käufer, Ihr Unternehmen ist jedoch verpflichtet, in jedem Fall den Wohnsitz eines jeden Käufers zu ermitteln. Wird eines der Wertpapiere an einen außerstaatlichen Käufer ausgegeben oder verkauft, kann es zum Verlust der Befreiung kommen. Wenn eines der Wertpapiere von einem Erstkäufer, der im betreffenden Staat ansässig ist, innerhalb von neun Monaten nach Abschluss der Emission an eine Person mit Wohnsitz in einem anderen Staat weiterverkauft wird, stellt die gesamte Transaktion unter Umständen einen Verstoß gegen das Wertpapiergesetz dar. Daher gibt es in der Regel innerhalb des Neunmonats-Zeitraums nach der Erstausgabe keinen bedeutenden Sekundärmarkt für Wertpapiere, die von der Ausnahmeregelung für innerstaatliche Emissionen Gebrauch machen. Infolgedessen müssen die Aktien meistens unter Ihrem Nennwert verkauft werden. Es dürfte für Sie als Emittenten problematisch sein, sich auf die Ausnahmeregelung für innerstaatliche Emissionen zu berufen, es sei denn, dass Ihr Unternehmen die Käufer persönlich kennt und der Verkauf direkt mit ihnen ausgehandelt wird. Unternehmen, die auch außerhalb des jeweiligen Staates über Vermögen verfügen oder einen wesentlichen Teil ihrer Einkünfte in einem anderen Staat als dem Staat der geplanten Emission erwirtschaften, können eine Befreiung nur schwer begründen. Die SEC verfährt nach § 147, einer so genannten „Regel des sicheren Horts“, nach der Unternehmen vorgehen können, um völlig sicher zu sein, dass sie alle Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen. Es ist jedoch möglich, dass Transaktionen, die nicht alle Voraussetzungen laut § 147 erfüllen, trotzdem für die Ausnahmeregelung in Frage kommen.

Befreiung bei privater Emission:

Nach § 4(2) des Wertpapiergesetzes ist eine Befreiung von der Börsenzulassungspficht für Transaktionen möglich, wenn es sich hierbei nicht um eine öffentliche Aufforderung zur Zeichnung von Effekten handelt. Über den genauen Anwendungsbereich dieser Befreiung für private Emissionen besteht eine große Unsicherheit. Im Allgemeinen fallen Personen, die   Zugang zu Informationen über das Unternehmen haben und in der Lage sind, ihre eigenen Interessen wirkungsvoll zu verfolgen (wie z.B. diejenigen, die das Unternehmen leiten), in den beabsichtigten Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung. Dieser Personenkreis wird als „bestens informierte Investoren“ bezeichnet. Mit zunehmender Käuferzahl und damit immer distanzierteren Beziehungen zum Unternehmen und seiner Leitung wird es für den Emittenten jedoch schwieriger nachzuweisen, dass die Transaktion tatsächlich für eine Befreiung in Frage kommt. Um die nötigen Voraussetzungen für diese Ausnahmeregelung zu erfüllen, müssen die Personen, an die Ihr Unternehmen Wertpapiere verkauft, „entweder über so viel Kenntnis und Erfahrung in finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten verfügen, dass sie fähig sind, Risiken und Vorzüge der Investition zu beurteilen (der „bestens informierte Investor“), oder in der Lage sein, das wirtschaftliche Risiko der Investition zu tragen; Zugang zu der Art von Information haben, die normalerweise in einem Emissionsprospekt enthalten ist; und sich verpflichten, die Wertpapiere weder weiterzuverkaufen noch anderweitig abzugeben“.

Brauche ich nun eine Börsengenehmigung oder nicht?

Die Ausnahmeregelung für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren unterliegen den Betrugsbekämpfungsvorschriften in den einschlägigen Bundeswertpapiergesetzen (dies gilt auch für Transaktionen, die unter die Ausnahmeregelung fallen). Das bedeutet, dass Emittenten für falsche oder irreführende Aussagen (mündlich oder schriftlich) haften.

Die Haftungsansprüche können sowohl von Privatpersonen als auch von Behörden gerichtlich durchgesetzt werden, unter Umständen ziehen sie auch strafrechtliche Sanktionen nach sich. Wenn zudem nicht alle Voraussetzungen für die oben beschriebenen Ausnahmeregelung erfüllt sind, haben die Käufer das Recht auf Erstattung des Kaufpreises.

Darüber hinaus bedeutet die Tatsache, dass eine Emission von bestimmten Aufgaben der Bundeswertpapiergesetzgebung befreit ist, nicht gleich, dass sie auch von den Anzeige- und Anmeldepfichten des jeweiligen Staates freigestellt ist. Das Problem mit den Ausnahmeregelungen ist, dass die Behörden damit Unternehmen zwar Vorteile verschaffen wollen, diese Vorteile aber gleichzeitig bestimmte Nachteile beinhalten. So dürfen Sie zwar z.B. nach der ersten Ausnahmeregel Ihre Aktien ohne Beschränkung verkaufen, aber nur an die Einwohner eines bestimmten Staates.

Und nach der zweiten Ausnahmeregel dürfen Sie zwar bis zu $1 Million Aktien im Jahr verkaufen, aber nur an bestimmte Investoren, die u.a. Millionäre sein müssen. Wenn Sie also an mehr als 35 US-Investoren Aktien verkaufen wollen, sollten Sie gleich eine volle SEC-Börsengenehmigung beantragen!

Sollten Sie diesen Aktienverkauf in Europa durchführen wollen, ist es allerdings nicht notwendig, sich dem Aufwand einer amerikanischen Börsengenehmigung zu unterziehen. Dann müssen Sie die Regeln des deutschen Bundesamtes für den Wertpapierhandel beachten, wenn Sie in deutschen Zeitungen inserieren wollen.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kapitalisierung einer Corporation durch Aktienverkauf mittels einer Börsengenehmigung:

Selbstverkauf von Aktien in den USA

Dieser Aktienverkauf muss von der SEC (Securities and Exchange Commission) in Washington genehmigt werden (es sei denn, der Verkauf wird nur außerhalb der USA durchgeführt), die Corporation muss außerdem in eine Public Corporation umgewandelt werden. Allerdings ist dieser Vorgang bedeutend weniger kostspielig als der Gang an die amerikanische Börse, wo die Corporation u.a. einen tatsächlichen Wert von 4 Millionen Dollar und 300 Aktieninhaber vorweisen muss. Ist die Corporation anfangs noch keine 4 Millionen Dollar wert, wie z.B. bei Investment-Corporations (Corporations, die das Aktionärskapital gewinnbringend in diverse Projekte anlegen), und kann nicht bei der NASDAQ eingetragen werden, kann sie dennoch ihre Aktien über Zeitungsinserate verkaufen. Dafür benötigt die Corporation ein Büro mit Angestellten innerhalb der USA (oder Europas), von dem aus Prospekte verschickt und Aktienkaufbestellungen entgegengenommen werden können. Neuerdings ist das sogar über das Internet möglich. Sobald die Corporation beweisen kann, dass sie ihre erste Million Dollar in Aktien an mindestens 300 Aktionäre verkauft und damit den Wert der Corporation auf

4 Millionen Dollar erhöht hat, kann der Verkauf der restlichen Aktien durch US-Makler über die NASDAQ in die Wege geleitet werden.

Die Anwaltsgebühren für diese Börsengenehmigung (Regulation A) fangen bei 95.000 Dollar an (Anzahlung 50.000 Dollar), plus Zulassungsgebühren (rund 5.000 Dollar) plus Kosten der europäischen Wirtschaftsprüfer für die Bilanzerstellung, für die Erstellung des Businessplans und für die Prospektdruckkosten sowie sonstige Geschäftskosten.

Es ist also schon ersichtlich, dass es am einfachsten (und billigsten) wäre, die Aktien zunächst selbst an Verwandte, Bekannte oder Investoren, die man kennt, zu verkaufen. Alles hängt davon ab, wie viel Kapital man erzielen will und wie viel Eigenkapital man hat, um die notwendigen Kosten für die aufwendigeren Abwicklungen eines Aktienverkaufs an Risikokapitalgeber oder über den US-Börsenmarkt zu bestreiten.

Verkauf von Aktien über US-Börsenmakler

Dieser Vorgang ist etwas kostspieliger, da die Aktien nicht von der Corporation selbst, sondern von Börsenmaklern auf Provision verkauft werden. Dafür braucht man zuerst einen „Market Maker“, also ein Wertpapierhaus, das die Verpflichtung übernimmt, für die Aktien Ihrer Corporation verbindliche An- und Verkaufskurse zu stellen und somit einen Markt kreiert, bei dem sich ein „Underwriter“, also ein bürgendes Börsenmaklerhaus, verpflichtet, einen gewissen Teil der Aktienemission zu übernehmen und über den Börsenmarkt zu verkaufen. Wir sprechen hier ausschließlich über die Möglichkeiten einer Platzierung von Unternehmen an der NASDAQ-Börse, die OTC Markets und über die Möglichkeiten einer Platzierung am New York Stock Exchange (NYSE), der bedeutend höhere Anforderungen hat.

Die NASDAQ bietet jetzt Aktien von fast 7000 Corporations an und verkauft täglich fast 700 Millionen Aktien. (Zum Vergleich: In Frankfurt werden nur ca. 500 Werte gehandelt.) Die an der NASDAQ notierten Werte können nicht nur in den USA, sondern während der normalen europäischen Handelszeiten über Paris und London jederzeit von ganz Europa abgefragt werden. Da die NASDAQ weit mehr als den doppelten Börsenumsatz pro Jahr erzielt als alle deutschen Börsen zusammen, wird die erfolgreiche Platzierung von neuen Aktien allein auf Grund ihrer Größe einfach gemacht.

Obwohl es früher sehr schwierig war, bei der NASDAQ zugelassen zu werden, kann eine Corporation seit dem 22. August 1997 bei der NASDAQ unter erleichterten Bedingungen eingetragen werden. Die Corporation muss seit einem Jahr bestehen, über mindestens 5 Millionen Dollar Kapital verfügen, einen Wert von 4 Millionen Dollar haben und selbst über Private Placement bereits Aktien an 300 Investoren für insgesamt eine Million Dollar verkauft haben. Diese 4 Millionen Dollar müssen nicht als Cash-Vermögen vorhanden sein, Sie können diesen Wert auch erreichen, indem Sie z.B. eine deutsche GmbH oder das Privatvermögen (Immobilien usw.) auf die Corporation übertragen.

Nach der erfolgten Genehmigung werden die Aktien der Corporation von US-Maklern auf Provision über ein Electronic Bulletin Board verkauft. Dafür können wir die notwendige Verbindung zu US-Börsenmaklern und Market Makers herstellen.

Was tun, wenn man das Geld für den großen Börsengang nicht hat, aber trotzdem mit Segnung der SEC (Securities and Exchange Commission) mit einem Aktienverkauf in den USA loslegen will?

Alles hängt natürlich davon ab, was man den Investoren zu bieten hat, wie hoch der Kapitalbedarf ist und wie man die Kapitalisierung angeht. Hierbei reden wir übrigens nicht von Darlehen (außer bei gewissen Subventionsprogrammen), sondern nur von Kapitalisierungen durch Aktienverkauf. Hierbei ist zu beachten, dass man als Ausländer bei

US-Risikokapitalfirmen oder der US-Börse ohne US-Corporation zu keinem Geld kommt. Die US-Risikokapitalgeber erteilen nämlich keine Darlehen, sondern sind aus Sicherheitserwägungen nur an Beteiligungen (mittels Aktienkaufs) an amerikanischen Corporationen unter dem Schutz der amerikanischen Gesetzgebung interessiert. Anders ist es überhaupt nicht möglich. Um also überhaupt an Kapital zu kommen, muss das mittels einer seit mehreren Jahren bestehenden US-Corporation in Angriff genommen werden. (Neugründungen sind hierbei nicht sinnvoll, denn eine seit Jahren bestehenden Firma erweckt bei den Investoren wesentlich mehr Vertrauen als ein Unternehmen, das gerade gegründet wurde.) Hierfür können Sie sich eine Corporation von unserer beiliegenden Liste aussuchen. Diese Firmen sind übrigens keine leeren Mäntel, denn wir haben sie mit essentiellen Diensten ausgestattet, wie z.B. US-Bankkonto, Treuhandpräsident, Chamber of Commerce-Mitgliedschaft (IHK), Telefonbeantwortungsdienst, Faxnachsendedienst, Zusatzadresse im einkommensteuerfreien Nevada, Vorzugsaktienstruktur, Website inkl. E-Mail-Adresse, Businessplan (Deutsch/Englisch), Zahlung jährlicher Gebühren und Lizenzen (Business License, Report Fees usw.), Resident Agent, US-Steuernummer, Ausstellung aller erforderlichen amtlichen Jahresberichte (wie Franchise Tax Report, Directors’ Report, Form 1120-A), offizielle US-Straßenadresse für ihre Corporation mit Postnachsendedienst, juristische Dienste und Beratung für die Verwaltung der Corporation, inklusive der Erstellung notwendiger Aufsichtsratsbeschlüsse, Nutzung unserer Konferenzräume, Recherche über Ihre US-Geschäftspartner, Teilnahme an der US-Immigrationslotterie, Mitgliedschaft in der NAFTA Association of North America (Name noch aktuell?) und noch mehr. Das Stammkapital braucht nie eingezahlt zu werden, und die Firmennamen können wir jederzeit ändern.

Die Firma, die Sie sich aussuchen, muss natürlich noch werthaltig gemacht werden. Hierfür kann das geplante Projekt, die heimische Gesellschaft oder Vermögen jeglicher Art eingebracht werden. Falls es schwer ist, Ihr Projekt zu bewerten, haben wir die Möglichkeit, die Corporation werthaltig zu machen. Hierzu bieten wir mit unseren bestehenden Corporationen ein bilanzfähiges Aktienpaket, um die frisch gekaufte Corporation – die ja noch gar nichts hat – werthaltig zu machen. Dieses Aktienpaket (eine als Portfolio bzw. Portefeuille bezeichnete Mappe von Wertpapieren) wird vorbörsliche Aktien börsenreifer US-Corporationen mit festgesetztem Par-Nennwert enthalten. (Alle Firmen sind vorbörslich im US-Handelsregister eingetragen und sind „Companies in Good Standing“.)

Mehr erfahren

Der Aktienverkauf

Nach Übernahme der Corporation ist zu entscheiden, wie der Aktienverkauf verwirklicht werden soll. Hierbei gibt es fünf verschiedene Möglichkeiten. Alle dieser Möglichkeiten müssen – oder können – natürlich nicht von jedem benutzt werden. Wir haben sie aber zu Ihrer Information alle aufgeführt, denn außer diesen fünf Wegen bestehen keine weiteren Möglichkeiten, mit einer Corporation zu Kapital zu kommen.

  1. Anschubkapital durch Private Placement, also Aktienverkauf an Verwandte, Bekannte oder Geschäftspartner, die einen kennen und Vertrauen in das Projekt haben (nur ist man in den USA auf 35 Anleger und eine Million Dollar begrenzt). Dies bedarf keiner Genehmigung seitens der BaFin oder der SEC. Auch ist kein Verkaufsprospekt vonnöten. Das ist normalerweise der schnellste Weg, um an Anschubkapital zu kommen. Man sollte den Leuten zum Anreiz die $10-Aktien beispielsweise für fünf oder sogar nur einen Dollar geben. Beispielsweise würde der Investor für seine 50.000-Dollar-Investition ein Aktienpaket von

500.000 Dollar bekommen. Das ist natürlich ein großer Anreiz, und es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Investoren dies nutzen. Die Corporation muss nur groß genug sein.   Nehmen wir an, Sie wollen eine Million Dollar sammeln und geben den Leuten Aktien im Wert von 10:1. Das bedeutet, dass Sie eine 10-Millionen-Dollar-Corporation brauchen. Tatsächlich würden Sie aber eine 20-Millionen-Dollar-Corporation brauchen. Davon bekommen die Investoren dann ihre 10 Millionen Dollar in Aktien, aber diese brauchen Sie auch, denn Sie wollen ja keinesfalls die Mehrheit verlieren. Also braucht man, grob gerechnet, für eine Million in Anlagen 20 Millionen Dollar als Aktienkapital. Auch sollte man an eine Vorzugsaktienstruktur denken, bei welcher dann doppelt soviel Aktienkapital notwendig wäre. Hierzu geben wir Ihnen gerne nähere Auskünfte.

  1. Kapital von US-Subventionsprogrammen könnte für Ihr Projekt in Frage kommen. Käufer börsenreifer Corporations können von uns auf jeden Fall eine digitale Liste aller US-Subventionsprogramme (inklusive Links und deutscher Übersetzung).
  2. Aktienverkauf durch unseren Venture Capital Service. Dieser Dienst kostet normalerweise 6.000 Dollar plus Porto und Druckkosten, aber ist bei Übernahme einer unserer börsenreifen Corporationen ab 500 Millionen Dollar kostenlos. Um loszulegen, brauchen Sie nur eine passende Corporation aus unserer Zwangsverkaufsliste zu übernehmen, und uns eine ein- bis zweiseitige Beschreibung ihres Vorhabens (auf Deutsch oder Englisch) zu schicken, um zunächst das Interesse der US-Venture-Capital-Geber zu wecken. Es ist wichtig, dass Sie in dem Dokument kurz auf Ihre Absicht hinweisen, auch in den USA tätig zu werden und evtl. an die Börse gehen zu wollen. Das ist ein besonderer Anreiz, denn bei den Börsengängen (Initial Public Offering) werden von den meisten VC-Firmen große Summen erwirtschaftet. In Ihrem Namen schreiben wir zuerst die Venture-Capital-Geber an, deren generelles Interesse zu Ihrem Vorhaben passt. Es dauert danach drei bis sechs Wochen, bis die Firmen sich zurückmelden. (Sollten wir wider Erwarten in dieser Zeit keine positive Reaktion bekommen, schreiben wir sofort den Rest der insgesamt 1.800 Kapitalgeber an, wodurch sich eine große Anzahl möglicher Kooperationen ergibt.)

Natürlich muss man auch mit Absagen rechnen, aber die Firmen, die sich für das Projekt interessieren, verlangen dann einen Businessplan – dafür stellen wir ihnen einen 25-seitigen Muster-Businessplan auf Deutsch und Englisch zur Verfügung, den Sie an ihre Zwecke anpassen können. Gerne senden wir ihnen auf Wunsch auch schon im Voraus ein Liste von Tipps zur der Gestaltung eines Businessplans per E-Mail. Nachdem die VC-Firma den Businessplan erhalten hat, muss man mit weiteren drei bis vier Wochen Wartezeit und vielen zusätzlichen Fragen rechnen, bis es zur eigentlichen Kooperation kommt. Obwohl Ihre Anwesenheit anfänglich nicht notwendig ist, wird sie unerlässlich, sobald die Verhandlungen mit den Venture-Capital-Firmen beginnen. Bei diesen Verhandlungen können wir Sie für ein Stundenhonorar von 400 Dollar (plus Spesen) begleiten.

Sie müssen aber vertragsfähig sein. D.h. wer auch immer die Entscheidungsmacht hat (dazu zählt nicht unser Treuhandpräsident), die Corporation zu verpflichten, muss persönlich dabei sein. Amerikanische Geschäftsleute wollen, wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben, sofort beginnen. Wichtig ist es, eine Corporation mit ausreichend hohem Aktienkapital zu haben. (Bitte lesen Sie sich zur Erläuterung auf der beiliegenden Zwangsverkaufsliste den Absatz „Wieso ist bei den Zwangsverkäufen das Stammkapital so hoch?“ aufmerksam durch. Sie könnten den Partnern zum Anreiz die 10-Dollar-Aktien beispielsweise für fünf oder sogar nur einen Dollar geben.) Die Hauptsache ist, dass Sie Spielraum haben. Gerne können wir Sie hierzu beraten. Nach Ablauf von drei bis fünf Monaten müssen Sie entscheiden, ob Sie ihren Kapitalbedarf erreicht haben. Wenn ja, dann können Sie die Kapitalsuche beenden. Falls nicht, sollten Sie – abhängig von Ihrem noch zu füllenden Kapitalbedarf – eine der folgenden Aktienverkaufsprozeduren in Angriff nehmen.

  1. Aktienverkauf in Europa. Falls das von den Venture-Capital-Gebern erzielte Kapital nicht ganz ausreicht, sollten Sie sich auch eine Aktienplazierung in Deutschland erwägen. Die erforderliche börsenreife Corporation haben Sie ja bereits. Dann muss ein Businessplan erstellt werden (den Sie ja von Ihrem Kontakt zu den Risikokapitalgebern schon haben) sowie ein Wertpapierprospekt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 809 / 2004 der Kommission vom 1. Juli 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2003 / 71 EG des Europäischen Parlaments. Des Weiteren muss müssen einige Dokumente bei der BaFin eingereicht sowie CUSIP- und ISIN-Nummern aus den USA für die Erstellung der deutschen Wertpapierkennnummer (WKN) besorgt werden. Außerdem muss der Prospekt ins Englische übersetzt und noch ein Brokerhaus gefunden werden, das in der Lage ist, die Aktien zu vermarkten. Wir können Ihnen gerne deutsche Partner vermitteln, die diesen Vorgang von A bis Z begleiten können. Dieser dauert im Durchschnitt zwei Monate. Danach können die Aktien bzw. Genussrechte, die in Vorzugsaktien umwandelbar sind, von Börsenmaklern im Telefonhandel und online auf Provision verkauft werden. Lassen Sie sich aber nicht einreden, an die deutschen Börsen zu gehen. Hierzu müssen Sie nämlich 2008 eine Rücklage in Höhe von 250.000 Euro bei der BaFin hinterlegen.
  2. Schrittweiser Aktienverkauf in den USA unter korrekter Nutzung der verschiedenen Börsengenehmigungen und Registrierungen. Die meisten Börsenkandidaten sind sich dieser Möglichkeit nicht bewusst und bezahlen somit Hunderttausende Dollar zu viel, nur um gleich die große Börsengenehmigung (Kosten ab 800.000 Dollar) zu erlangen. Die NASDAQ hat hier zwei Programme: Es gibt hier den OTC-Verkehr (Over The Counter), bei der die Aktien von Brokern verkauft werden und die Corporation einen Wert von fünf Millionen Euro haben muss (die Kosten für diesen Vorgang liegen bei rund 300.000 Dollar). Außerdem gibt es natürlich den regulären Börsenverkehr, bei dem der Wert der Corporation bei 25 Millionen Dollar oder höher liegen muss und die Genehmigungskosten bei 800.000 beginnen. Diese Kosten sind natürlich für den Normalnutzer unerschwinglich. Wie kommt man also sonst an Kapital an der Börse üblichen Millionenbereich? Die Lösung ist einfacher, als viele denken. Im Rahmen einer schrittweisen Vorgehensweise beantragt man bei der SEC (US-Börsenbehörde) eine Regulation A-Genehmigung. Mit dieser kommt man auch an die Börse, aber dies geschieht in zwei Schritten. Eine Regulation A-Genehmigung inkl. Erstellung des Verkaufsprospekts kostet 95.000 Dollar und ist der ideale Weg, um an die US-Börse zu gelangen, ohne dabei die Kosten des großen Börsengangs tragen zu müssen. Hierbei werden die Aktien im Wall Street Journal und anderen US-Finanzzeitungen angeboten. Die Bestellungen werden über die Website der Corporation angenommen. Die Kosten der Website sind in unseren Gebühren mit inbegriffen. Man hat dadurch auch den Vorteil, unmittelbar herauszufinden, wie hoch die Nachfrage nach den Aktien ist. Zudem man kann damit die Market Maker-Kosten und andere Kosten für den großen Börsengang erheblich senken. Um loszulegen, braucht man einen Businessplan. Hierfür bieten wir Ihnen einen deutsch/englischen Musterplan, den Sie mit Ihren Informationen erstellen und den wir dann an die Standards der SEC anpassen. Dazu benötigen wir eine Bilanz (üblicherweise für die letzten zwei Jahre), die aber nicht von Wirtschaftsprüfern testiert werden muss. Es kann eine Bilanz von der Firma sein, die von der Corporation übernommen wird, oder alternativ eine Null-Bilanz.Die Genehmigungsformalitäten der SEC für die Regulation A dauern etwa zwei Monate (da die börsenreife Corporation schon besteht, hat man keine weitere Wartezeit) und der Aktienverkauf beginnt, sobald die Inserate geschaltet sind – jährlich kann man so bis zu fünf Millionen Dollar sammeln. Sobald man die erste Million hat und 300 oder mehr Aktionäre hat, kann man den großen Börsengang in Angriff nehmen. Das Geld und den notwendigen Anschub hat man bereits. Es dauert dann etwa drei Monate, bis die Aktien der Corporation an der NASDAQ-Börse verkauft werden können. Bei Beantragung der Regulation A-Genehmigung benötigen wir eine Anzahlung von 50.000 Dollar und den Rest innerhalb von 45 Tagen. Eine Bargeldeinlage (zu Bargeld siehe oben) ist noch nicht notwendig. Erst bei den größeren Börsenstufen werden Einlagen von 5 bis 25 Millionen Dollar notwendig. Wir richten der Corporation die Website ein. Sie selbst sind dann nur für die Zeitungsinserate verantwortlich. Der Hauptvorteil der Regulation A ist, dass man sich die immensen Kosten der großen Börsengenehmigung spart, denn sie werden ja von den Aktionären finanziert. Auch wenn man nicht direkt die große Börsengenehmigung in Angriff nimmt, hilft es sehr, mit der Regulation A eine weltweit anerkannte SEC-Börsenregistrierung zu besitzen.

Was ist nun der beste und schnellste Weg zu Kapital zu kommen?

Sie können natürlich selbst am ermitteln, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist. Allgemein sieht es aber so aus:

  • Wenn man nicht viel Geld hat, würde sich für alle Vorhaben die Methoden A, B oder C am besten eignen, weil außer den Anschaffungskosten der Corporation keine weiteren Kosten anfallen, und man relativ schnell Geld erwirtschaftet (in der Regel innerhalb von zwei bis vier Monaten).
  • Für etwas mehr Geld kann man allerdings auch mit Ansatz D gleichzeitig auf die europäischen Märkte gehen. Idealerweise fangen Sie mit aber Plan A/B/C an und können nach zwei bis drei Monaten zu Plan D wechseln. (Resultate sehen Sie hier nach etwa drei bis sechs Monaten.)
  • Wenn man an die US-Börse will und Zeit hat (Resultate nach vier bis sechs Monaten), ist es weitaus vernünftiger, den Markt mit Ansatz E zu testen und erst nach einem positiven Resultat den großen Börsengang anzugehen. Dazu sollte man unbedingt Gebrauch von OPM (Other People’s Money) machen, sodass man idealerweise außer den Kosten der Corporation kein Eigenkapital aufwenden muss.
  • Hier ist ein Beispiel: Sie übernehmen eine Corporation mit einem Aktienstammkapital von mehreren Milliarden US-Dollar. Sobald man die ersten 200.000 bis 300.000 Dollar durch Private Placement und Venture Capital gesammelt hat (Zeitraum: zwei bis drei Monate) hat man sein Ziel vorerst erreicht. Man hat dann nämlich ausreichend Geld für die Regulation A-Börsengenehmigung und für die Inserate, genug Geld, um den Kaufpreis der Corporation zurückzuzahlen und man und danach sogar noch Geldreserven. Zudem hat man ab nun den automatischen Geldfluss vom Aktienverkauf durch die Regulation A-Genehmigung. Sie können den Prozess natürlich auch mit einer kleineren und etwas neueren Corporation durchführen.  (Allerdings wäre ein Geldvolumen von 500 Millionen Dollar das Minimum, weil man sonst an Spielraum verliert, und das Unternehmen sollte seit mindestens fünf Jahren bestehen.) Wir beraten Sie hierzu gerne.

Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass unsere Anwälte die Wirtschaftlichkeit Ihrer Projekte persönlich nicht bewerten können. Das können nur die Fachleute bei den Risikokapitalgeber- oder Börsenmaklerfirmen leisten, die erst dann kontaktiert werden können, nachdem wir konkret mit einer Corporationgründung bzw. -Übernahme einer unserer bestehenden Corporations beauftragt worden sind. Es reicht aber, wenn Sie uns eine zweiseitige Beschreibung Ihres Projekts übermitteln.

 

Erfahren Sie weitere Vorteile einer US Corporation:

2. VON 10 VORTEIL

Steuereffizienter Immobilienerwerb in den USA durch Ausländer

3. VON 10 VORTEIL

Die besten US-Sitzstaaten für eine Corporation

4. VON 10 VORTEIL

Aktien & Aktienkapital einer U.S. Corporation

Tragen Sie sich jetzt in unseren Mandanten-Verteiler ein, damit wir Sie per E-Mail auf dem laufenden halten können

Jetzt eintragen