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Home Hintergrund U.S. Immigration

Die USA sind ein Land, das von kultureller Vielfalt geprägt ist und dessen Besiedlungsgeschichte mit einer ausgesprochenen Willkommenskultur verbunden ist. Im “Land der unbegrenzten Möglichkeiten” sind sich viele Menschen darüber bewusst, dass es neben den indigenen Völkern eine bunte Mischung an Vorfahren aus aller Welt gibt. Deshalb werden die USA sicherlich auch weiterhin an der U.S. Immigration festhalten und Immigranten in Empfang nehmen, nur eben nicht mehr mit ganz so offenen Armen wie früher.

Ist es noch möglich, in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten einzuwandern?

Immerhin können pro Jahr noch fast eine Million Immigranten in die USA einwandern (675.000 reguläre Einwanderer, plus ausländische Ehepartner von U.S. Staatsbürgern, plus Einwanderer mit beschränkten Aufenthaltsgenehmigungen). Dies gilt natürlich nicht ohne Beschränkungen, z. B. verbietet das amerikanische Einwanderungsgesetz die Ausstellung von Visa an bestimmte Antragsteller.

Gründe für den Ausschluss von der U.S. Immigration

Von der U.S. Immigration ausgeschlossen sind beispielsweise Personen, die an ansteckenden Krankheiten wie z. B. Tuberkulose leiden, die die öffentliche Gesundheit gefährden könnten. Zu den Ausschlussgründen zählen zudem gefährliche körperliche oder seelische Störungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die Verbrechen begangen, gegen das sittliche Empfinden oder gegen die Rauschgiftgesetze verstoßen haben.

Auch Antragsteller, die mit Delikten der Prostitution oder der Zuhälterei in Verbindung stehen, die terroristischen oder totalitären Organisationen angehören oder die zu den NS-Kriegsverbrechern zählen, sind nicht zugelassen. Dies trifft ebenso Personen, die mit großer Wahrscheinlichkeit der öffentlichen Wohlfahrt zur Last fallen könnten, die durch Betrug oder sonstige ungesetzliche Mittel in die USA eingereist sind oder denen die amerikanische Staatsbürgerschaft aus sonstigen Gründen nicht gewährt werden kann.

(Da diese Beschränkungen nicht unbedingt in Stein gemeißelt sind, sollten Sie uns eine Beschreibung des Sachverhalts zukommen lassen, falls einer dieser Punkte auf Sie zutrifft. Diese können wir dann der U.S. Einwanderungsbehörde vorlegen. Die Behörde wird dann prüfen, ob nicht eine Ausnahmeregelung besteht, auf Grund derer trotzdem ein Visum erteilt werden kann.)

Gibt es das Einwanderungsquotensystem noch?

Das alte Quotensystem, welches Länder mit nord- und westeuropäischen Einwanderern wie z.B. Deutschland oder England gegenüber anderen Ländern bevorzugte, wurde im Zuge der Entwicklung der US-Einwanderungspolitik abgeschafft. Alle Länder müssen nach Anzahl ihrer Einwohner gleich behandelt werden. Höchstgrenzen wurden in den aktuellen Vorschriften zur U.S. Immigration nach Weltregionen festgelegt. Zudem wurde ein Vorzugs-System entwickelt, das verschiedene Kategorien berücksichtigt.

Diese Vorzugskategorien basieren unter anderem auf Bildung, Beruf oder Vermögen. Hierbei werden Einwanderer bevorzugt, wenn sie zum Beispiel außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sports haben. Präferiert werden zudem Personen mit höherem Schulabschluss, Facharbeiter mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung oder mit in den USA gesuchten Fähigkeiten. Hierbei ist zu beachten, dass es für jede Kategorie zahlenmäßige Beschränkungen gibt. Wenn die Anzahl der eingegangenen berechtigten Anträge die zur Verfügung stehende Anzahl an Visa überschreitet, gilt die Kategorie als überbelegt. Einwanderungsvisa werden dann in chronologischer Reihenfolge der Einreichung erteilt, bis die zahlenmäßige Höchstgrenze für die Kategorie erreicht ist. In bestimmten, besonders überbelegten Kategorien kann es Wartezeiten von mehreren Jahren geben.

Welche Einwanderungskategorien gibt es in den USA?

Nach dem amerikanischen Einwanderungsgesetz sind Personen, die in die Vereinigten Staaten einwandern wollen, drei Hauptkategorien zuzuordnen, innerhalb derer mehrere  Vorzugskategorien bestehen:

I. Einwanderung über Verwandte:

Vorzugsgruppen innerhalb dieser Kategorie sind wie folgt eingeteilt in Einwanderer, die keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterliegen und Einwanderer, die zahlenmäßig beschränkt sind:

  1. Einwanderer, die keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterliegen:
    Dies betrifft ausschließlich unmittelbare Verwandte US-amerikanischer Staatsbürger. Dazu zählen Ehepartner sowie unverheiratete, minderjährige Kinder und auch Eltern eines amerikanischen Staatsbürgers, der das 21. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem betrifft es rückkehrende Einwanderer, welche vormals rechtmäßig in die USA eingewandert sind und nach einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von länger als einem Jahr zum Daueraufenthalt in die USA zurückkehren.
  2. Einwanderer, die zahlenmäßig beschränkt sind:
    Vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Übergangsregelungen wurde die Gesamtzahl der Einwanderer in die USA ab 1995 auf 675.000 Personen im Jahr beschränkt, wobei Personen unter Kategorie 1 nicht eingeschlossen sind. Es gibt folgende, auf Familienzugehörigkeit gegründete Vorzugskategorien, die der zahlenmäßigen Beschränkung unterliegen, wobei die Mindestvorzugsgrenzen in Klammern angegeben sind:
    Erste Vorzugskategorie: Unverheiratete Söhne und Töchter US-amerikanischer Staatsbürger sowie deren minderjährige Kinder (23.400);
    Zweite Vorzugskategorie: Ehepartner und unverheiratete Söhne und Töchter von Ausländern, denen das Dauerwohnrecht in den USA gewährt wurde. Mindestens 77 % aller Visa, die für diese Kategorie zur Verfügung stehen, werden an Ehegatten und minderjährige Kinder erteilt; die übrigen werden an unverheiratete Söhne und Töchter im Alter von über 21 Jahren verteilt (114.000).
    Dritte Vorzugskategorie: Verheiratete Söhne und Töchter von amerikanischen Staatsbürgern sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder (23.400).
    Vierte Vorzugskategorie: Geschwister von U.S. Staatsbürgern über 21 Jahren sowie deren Ehepartner und minderjährige unverheiratete Kinder (65.000).

II. Einwanderung aus Beschäftigungsgründen:

Eine Gesamtzahl von 140.000 Einwanderungsvisa pro Jahr werden für diese Kategorie zur Verfügung gestellt, welche sich in fünf Vorzugsgruppen unterteilt (prozentualer Anteil am Jahreslimit in Klammern):

  1. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder im Sport, prominente Professoren und Forscher, bestimmte Manager und Führungskräfte der multinationalen Wirtschaft. (28,6 %)
  2. Angehörige des gehobenen Berufsstandes: Personen mit Hochschulabschluss sowie Personen mit besonderen Fähigkeiten im wissenschaftlichen, künstlerischen und geschäftlichen Sektor. (28,6 %)
  3. Qualifizierte, gelernte und ungelernte Arbeitnehmer: Personen mit höherem Schulabschluss, Facharbeiter mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sowie andere Arbeitnehmer, deren Fähigkeiten in den USA gesucht werden. (28,6 %) (Ungelernte Arbeiter unterliegen einer Beschränkung von 10.000.)
  4. Besondere Einwanderer: Bestimmte Personen, die eine religiöse Tätigkeit ausüben sowie Geistliche, bestimmte Mitarbeiter bei internationalen Organisationen sowie deren unmittelbare Angehörige und besonders qualifizierte und zur Einwanderung vorgeschlagene gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter der U.S. Regierung. (7,1 %)
  5. Investoren: Im Jahr 1990 wurde vom U.S. Kongress die Genehmigung für ein investitionsbezogenes Spezialvisum (das E-2 Visum) für wohlhabende Investoren erteilt. Es wurden hierfür 10.000 Visa reserviert. Um sich für eine Aufenthaltsgenehmigung unter den Anforderungen des E-2 Visums zu qualifizieren, muss der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines Landes besitzen, das ein Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten hat. Die Investition muss für ein kommerzielles Unternehmen getätigt worden sein, des Weiteren müssen Arbeitsplätze für amerikanische Staatsbürger durch die Investition geschaffen werden und die Investition muss von „beträchtlicher“ Höhe sein. Die genaue Zahl der „beträchtlichen“ Höhe wurde nie festgelegt. Da dies von vielen Investitionsanbietern in Höhen von nur $125.000 bis $300.000 für Immobilien
    u. Ä. missbraucht wurde, kann man neuerdings davon ausgehen, dass eine Investition von mindestens $500.000 in ein Dienstleistungsunternehmen, das Arbeitsplätze für amerikanische Staatsbürger schafft, erforderlich ist. Neben der Investition ist es notwendig, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass man über hinreichende Geldmittel verfügt, um seinen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten zu finanzieren. Wenn man allerdings in der Lage ist, eine Investition von mindestens $1.000.000 zu tätigen, sind die Beschränkungen nichtig. Die genannten $500.000 sind nur hinreichend, wenn der Betrag in einem geografischen Gebiet investiert wird, das über eine hohe Arbeitslosigkeit verfügt (mindestens doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote in den Vereinigten Staaten). Die Investition muss Arbeitsplätze für mindestens 10 U.S. Staatsbürger schaffen. Wie in den anderen Investitionskategorien sind unmittelbare Familienangehörige (Mann/Frau; Kinder, unverheiratet und unter 20) im Immigrationsantrag automatisch eingeschlossen. (7.1 %)
  6. Immigrationslotterie: Inhaber der sogenannten GreenCard gelten regelrecht als Lottogewinner. Da jährlich rund 30.000 Einwanderungsvisa an Europäer verlost werden, sind die Gewinnchancen recht gut. Dies bezieht sich auf Einwanderer der Diversifizierungskategorie “Diversity Immigrants”, die typischerweise als Einwanderungslotterie bekannt ist. In dieser Kategorie werden jährlich 55.000 Einwanderungsvisa an Personen bestimmter Staaten verteilt, bei denen der Justizminister der USA festgestellt hat, dass die Zahlen der Einwanderer, die in den USA unter den anderen Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes einreisen durften, vergleichsweise niedrig waren. Solche Einwanderer werden jedes Jahr aus Anträgen, die während eines bestimmten Zeitraumes eingereicht werden, ausgelost. Wer einen Antrag auf Einwanderung der Diversifizierungskategorie stellt, muss über eine gute Schulbildung verfügen oder mindestens die letzten zwei Jahre in einem erlernten Beruf beschäftigt gewesen sein.

III. Eintritt mit beschränkter Aufenthaltserlaubnis:

Obwohl diese Kategorie wegen der beschränkten Aufenthaltserlaubnis (maximal 7 Jahre) nicht automatisch zur U.S. Staatsbürgerschaft führt, ist sie trotzdem für Einwanderungsinteressenten, für welche die beiden anderen Kategorien zurzeit nicht infrage kommen, sehr interessant (diese Kategorie empfiehlt sich für unsere Corporations-Mandanten).

Da es sich in dieser Kategorie grundsätzlich um eine Arbeitserlaubnis handelt, gibt sie die Gelegenheit, sich lange genug in den USA aufzuhalten, um sich an amerikanische Verhältnisse zu gewöhnen. Man hat genug Zeit, um US-Amerikaner zwecks Bürgschaft oder Arbeitsplatz (oder vielleicht sogar Heirat) kennenzulernen, um somit in der Lage zu sein, innerhalb der beiden anderen Kategorien permanent einzuwandern. Ein weiterer Vorteil dieser Kategorie ist, dass sie sehr wenigen zahlenmäßigen Beschränkungen unterliegt und dass die Aufenthaltsgenehmigungen relativ kurzfristig erteilt werden können.

Innerhalb dieser Kategorie bestehen unter anderem folgende Haupt-Visaklassifikationen (wovon einige pro Jahr zahlenmäßig beschränkt sind – siehe Angaben in Klammern):

  1. H-1A Klassifikation: Für die Dienste einer staatlich geprüften Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers.
  2. H-1B Klassifikation: Für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hoch spezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Diese Klassifikation schließt auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums ein. (65.000)
  3. H-2A Klassifikation: Für die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich.
  4. H-2B Klassifikation: Für eine zeitlich befristete oder saisonale Tätigkeit außerhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation benötigt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium. (66.000)
  5. H-3 Klassifikation: Für Auszubildende im nicht-medizinischen Bereich und der Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums.
  6. L Klassifikation: Für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig beim Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des gleichen Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird. (Da wir auf die Gründung und Verwaltung der U.S. Corporation für ausländische Klienten spezialisiert sind, können wir Ihnen mit dieser Klassifikation behilflich sein.)
  7. O-1 Klassifikation: Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie.
  8. O-2 Klassifikation: Für Personen, die den Inhaber eines O-1 Visums begleiten, um ihm bei einer künstlerischen oder sportlichen Darbietung anlässlich einer speziellen Veranstaltung oder Vorführung zu assistieren.
  9. P-1 Klassifikation: Für einen einzelnen Athleten oder Mitglieder einer Gruppe von Unterhaltungskünstlern, die internationale Anerkennung genießen.
  10. P-2 Klassifikation: Für Künstler und Personen aus der Unterhaltungsbranche, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms an einer Aufführung mitwirken.
  11. P-3 Klassifikation: Für Künstler oder Entertainer, die ein Programm darbieten, das als kulturell einmalig einzustufen ist.
  12. Q-1 Klassifikation: Für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht, verbunden mit dem Ziel, dass die Teilnehmer Informationen über die Geschichte, Kultur und die Traditionen ihrer Heimatländer vermitteln.

Ehepartner und Kinder: Mit Ausnahme der Familienangehörigen der Q-1 Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen können sich Ehepartner und Kinder eines Antragstellers unter den oben aufgeführten Klassifikationen auch als Nichteinwanderer qualifizieren, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm in die USA zu folgen. Einer Person, die ein Visum als Ehepartner oder Kind eines vorübergehend Beschäftigten erhalten hat, ist die Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten nicht gestattet.

Der Hauptantragsteller muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, seine Familie in den USA finanziell zu unterstützen. Für alle vorher aufgeführten Klassifikationen sind zeitliche Beschränkungen festgesetzt worden, innerhalb derer die ausländische Arbeitskraft in den Vereinigten Staaten tätig werden darf. In einigen Fällen können diese Fristen von der U.S. Einwanderungsbehörde verlängert werden, damit die Tätigkeit zum Abschluss gebracht werden kann.

Danach muss die ausländische Arbeitskraft eine bestimmte festgelegte Zeit im Ausland verbringen, bevor sie als Arbeitnehmer erneut eine befristete Tätigkeit unter einer der aufgeführten Klassifikationen aufnehmen darf.

 

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