Mit Ihrer US Corporation können Sie nicht nur in den USA tätig sein. Sie können auch eine deutsche Niederlassung Ihrer Corporation anmelden. Wir verraten Ihnen, wie das funktioniert.

Viele US-amerikanische Unternehmen wie Mc Donalds, General Electric, John Deere und Microsoft setzen auch auf Deutschland als Standort. Ebenso können Sie mit Ihrer C- oder S- Corporation am deutschen Markt aktiv sein.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland ist eine bekannte Möglichkeit hierfür, Sie können aber auch auf die aufwendige Gründung verzichten und sich für eine Zweitniederlassung gründen oder für eine unselbstständige Betriebsstätte entscheiden.

Die unselbstständige Niederlassung der C- oder S-Corporation

Die unselbstständige Niederlassung ist sicherlich die einfachste Möglichkeit, mit der US Corporation in Deutschland aktiv zu sein, ohne dass hierfür die Gründung einer deutschen GmbH oder AG notwendig wäre.

Eine unselbstständige Niederlassung ist immer von der Hauptstelle des Unternehmens abhängig. Sie kann Verträge abschließen und Rechnungen ausstellen, aber immer im Namen der Hauptstelle der C- oder S-Corporation.

Gewerbe anmelden

Für die Anmeldung einer Zweigstelle als unselbstständige Betriebsstätte ist die Anmeldung im Handelsregister nicht notwendig.

Sie müssen für die Zweigstelle aber eine Gewerbeanmeldung vornehmen und so den Gewerbebetrieb bei der zuständigen Gemeinde anzeigen. Dies ist aber schneller und einfacher möglich als die Eintragung der Firma im Handelsregister.

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Gründung einer Zweigniederlassung

Auch eine selbstständige Niederlassung (Zweigniederlassung) ist weiterhin Teil der US-Corporation. Sie nimmt aber, anders als bei der unselbstständigen Niederlassung, selbstständig am deutschen Rechtsverkehr teil.

Damit unterliegen die Rechtsbeziehungen, die die Gesellschaft über die Zweigniederlassung mit den Kunden in Deutschland eingeht, deutschem Recht.

Die Zweigniederlassung ist so organisiert, dass sie selbstständig am Geschäftsverkehr teilnehmen kann. Sie hat dementsprechend auch eine eigene Geschäftsleitung sowie ein eigenes, ihr zugewiesenes Geschäftsvermögen.

Eintragung der selbstständigen Niederlassung ins Handelsregister in Deutschland

Für die Geschäftstätigkeit der US-Corporation in Form der Zweigniederlassung ist eine Eintragung des Unternehmens im Handelsregister notwendig.

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Für die Eintragung Ihrer US-Corporation ins deutsche Handelsregister benötigen Sie Folgendes:

  • den Eintrag Ihrer US-Corporation im Register im jeweiligen US-Bundesstaat (inkl. Registernummer),
  • Angabe der Personen, die dazu befugt sind, die US-Corporation sowie die Zweigniederlassung gerichtlich sowie außergerichtlich zu vertreten,
  • Nachweis der Unternehmung (soweit erforderlich), zum Beispiel die Erlaubnis zur Eröffnung eines Gastbetriebes

Unsere Leistungen für Sie und Ihre Corporation

Erwerben Sie bei uns eine US Corporation, stehen wir Ihnen auch bei Fragen rund um die Gründung von Zweigniederlassungen Ihrer US-Firma und zur Anerkennung der Corporation in Deutschland zur Seite.

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In unserem All-Inclusive-Leistungspaket sind Firmendokumente in deutscher Übersetzung enthalten. Das heißt, Sie bekommen von uns die Urkunde über die Gründung der US-Corporation, den Gesellschaftsvertag und die Satzung in deutscher Übersetzung. Selbstverständlich erhalten Sie zudem einen Handelsregisterauszug mit Apostille, sobald die Übertragung der US-Corporation an Sie erfolgt ist und Sie im Handelsregister als Präsident der Gesellschaft vermerkt sind.

Treten Sie gern mit uns in Kontakt, wenn Sie weitere Aspekte zu Gestaltungsmöglichkeiten einer Niederlassung in Deutschland besprechen möchten. Auch für Fragen und Informationen rund um die Wahl des richtigen US-Bundesstaates für Ihr Unternehmen oder eine Firmengründung in anderen Ländern stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.